Erstattung von Blutzuckerteststreifen für Diabetiker

Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes: Millionen insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus müssen mehrmals täglich ihren Blutzucker messen. Denn Diabetes-Therapien sind ein Balanceakt: Zu hohe Blutzuckerwerte können auf Dauer alle Blutgefäße und Nerven schädigen. Bei zu niedrigen Werten droht Betroffenen eine Unterzuckerung. Sie kann bei einem schweren Verlauf Koma, Demenz, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder sogar plötzlichen Herzstillstand zur Folge haben. Viele Patienten erhalten aber nicht die dafür benötigte Anzahl an Teststreifen, sondern häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet. Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigte jetzt jedoch auf eine förmliche Anfrage, dass es keine Obergrenze zur Teststreifenverordnung bei insulinpflichtigem Diabetes gibt. Nachricht lesen