Einträge von Montag, 14. April 2014

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Montag, 14. April 2014

WHO definiert Schwangerschaftsdiabetes neu

Nur Blutzuckerbelastungstest ist zuverlässig: Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat ihre Empfehlungen zum Screening und Diagnose von Schwangerschaftsdiabetes aktualisiert. Im Zentrum steht ein Blutzuckerbelastungstest, den auch die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) sowie die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) allen werdenden Müttern zwischen 24 und 28 Schwangerschaftswochen empfehlen. „Die Empfehlungen der WHO sind global und für die gesamte Schwangerschaft gültig“, erklärt Privatdozent Dr. med. Erhard Siegel, Präsident der DDG. „Sie sind noch zuverlässiger als die derzeit in Deutschland geltenden gesetzlichen Richtlinien und entsprechen den Empfehlungen, die die DDG seit 2011 abgibt.“ Nachricht lesen

Eine gesunde Mahlzeit selbst zubereiten

Prof. Karsten Müssig beim Kochen mit Kindern Deutsches Diabetes-Zentrum vermittelt Kindern Spaß am Kochen: Rolf D. Steinert, Direktor des Courtyard by Marriott Düsseldorf Seestern, hatte zu einem Kochkurs in sein Hotel eingeladen. Die teilnehmenden Kinder der Initiative „SMS. Sei schlau. Mach mit. Sei fit.“ bereiteten unter Anleitung des Küchendirektors Thomas Bock selbst eine gesunde Mahlzeit zu und wendeten dabei ihr im Rahmen des Ernährungsführerscheins erlangtes Wissen an. Nachricht lesen

Erstattung von Blutzuckerteststreifen für Diabetiker

Keine Verordnungsobergrenze bei insulinpflichtigem Diabetes: Millionen insulinpflichtige Menschen mit Diabetes mellitus müssen mehrmals täglich ihren Blutzucker messen. Denn Diabetes-Therapien sind ein Balanceakt: Zu hohe Blutzuckerwerte können auf Dauer alle Blutgefäße und Nerven schädigen. Bei zu niedrigen Werten droht Betroffenen eine Unterzuckerung. Sie kann bei einem schweren Verlauf Koma, Demenz, Schlaganfall, Herzrhythmusstörungen oder sogar plötzlichen Herzstillstand zur Folge haben. Viele Patienten erhalten aber nicht die dafür benötigte Anzahl an Teststreifen, sondern häufig nur eine Maximalmenge pro Quartal verordnet. Die kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bestätigte jetzt jedoch auf eine förmliche Anfrage, dass es keine Obergrenze zur Teststreifenverordnung bei insulinpflichtigem Diabetes gibt. Nachricht lesen