Bundesärztekammer gibt Hinweise für „Ärzte in sozialen Medien“

Handreichung soll für Besonderheiten der Online-Kommunikation sensibilisieren: „Soziale Netzwerke können eine sinnvolle Ergänzung zum direkten Gespräch zwischen Arzt und Patient sein – allerdings müssen bestimmte Regeln eingehalten werden“. Das sagte Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Telematikausschusses der Bundesärztekammer, mit Blick auf die Handreichung „Ärzte in sozialen Medien“, die heute auf der BÄK-Internetseite veröffentlicht wurde. Bartmann stellte klar, dass die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz bei der Nutzung sozialer Medien immer beachtet werden müssen. Wichtig sei auch, die Grenze zur viel diskutierten Fernbehandlung einzuhalten. Nachricht lesen