Erster Schritt bei Austauschverbot von Arzneimitteln

Mit der Einigung im Schiedsstellenverfahren haben Apotheker und GKV-Spitzenverband endlich einen ersten Schritt getan, um chronisch kranken Menschen mehr Sicherheit zu geben. Erstmals werden nun Wirkstoffe definiert, deren ärztlich verordnete Medikamente nicht mehr zugunsten von preiswerteren Rabattarzneimitteln ausgetauscht werden dürfen. „Mit dieser lange überfälligen Einigung wird endlich einem ungehinderten, ausufernden Austausch von Medikamenten ein Riegel vorgeschoben. Denn in der bisher von einigen Kassen gelebten Form gefährdet der Austausch die Gesundheit von chronisch kranken Menschen“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI. Nachricht lesen