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Montag, 6. Januar 2014

Schwarzes Dreieck im Beipackzettel soll Sicherheit von Arzneimitteln erhöhen

Beipackzettel lesen Wer im Beipackzettel seines Medikaments ein auf der Spitze stehendes schwarzes Dreieck entdeckt, sollte besonders auf Nebenwirkungen achten. Das rät die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). Das schwarze Dreieck bedeutet aber nicht, dass das Arzneimittel unsicher ist, sondern einer besonderen Überwachung unterliegt. Patienten sollten jeden Verdacht auf eine Nebenwirkung am besten mit ihrem Arzt oder Apotheker besprechen. Seit Jahresbeginn ist die Kennzeichnung nach dem Ende einer Übergangsfrist für Medikamente, die besonders überwacht werden, verpflichtend. Nachricht lesen