Arzneimittelzuzahlungen in der Apotheke

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das Jahr 2013 informieren. Die aktuellen Bescheinigungen für 2012 verlieren mit Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Die Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen im Auftrag der Kassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten, wenn vom Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegt. Nachricht lesen