Ab 1. November ist jedes zweite Rabattarzneimittel zuzahlungsermäßigt

Jedes zweite Rabattarzneimittel ist für Patienten zuzahlungsfrei oder -ermäßigt. Ab 1. November liegt die Quote bei 50,0 Prozent. Bei Abgabe eines Rabattarzneimittels, das die jeweilige Krankenkasse für ihre Versicherten vorgesehen hat, entfällt für die Patienten demnach im Schnitt bei jeder zweiten Packung die gesetzliche Zuzahlung komplett oder zur Hälfte. Nachricht lesen