Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Zum 1. August 2010 greifen mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften (GKVÄndG) erste konkrete Maßnahmen der christlich-liberalen Koalition im Arzneimittelsektor. Der Herstellerabschlag für Arzneimittel ohne Festbetrag wird von 6 Prozent auf 16 Prozent angehoben sowie ein Preisstopp für Arzneimittel festgelegt, die von den Kassen bezahlt werden. Nachricht lesen