Neue Rabattverträge können Zuzahlungen erheblich verändern

Neue Rabattverträge können die Höhe der gesetzlichen Zuzahlungen, die Patienten bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln leisten müssen, erheblich beeinflussen. So kann es sein, dass die Apotheke bisher ein zuzahlungsbefreites Medikament für den Patienten auswählen durfte, aber jetzt ein Rabattarzneimittel mit Zuzahlungspflicht abgeben muss. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) angesichts der zum 1. Juni 2009 in Kraft tretenden AOK-Rabattverträge aufmerksam, in deren Folge Millionen AOK-Versicherte innerhalb kürzester Zeit auf neue Präparate umgestellt werden müssen. Nachricht lesen