AOK: Gesetzgeber muss Regeln für Rabattverträge nachbessern

Der Gesetzgeber muss nach Ansicht der AOK jetzt kurzfristig die gesetzlichen Regelungen für Rabattverträge nachbessern. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart hatte am Mittwoch (27.02.2008) in einem gerichtlichen Eilverfahren wegen der deutschlandweiten Ausschreibung von Arzneimittelrabattverträgen gegen die Rabattverträge der AOK entschieden. Nachricht lesen