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Diabetes und Recht

Experteninterview mit Rechtsanwalt Oliver Ebert

Rechtsanwalt Oliver Ebert Das aktuelle Schwerpunktthema beim Diabetesinformationsdienst dreht sich um rechtliche Fragen bei Diabetes. Lesen Sie anknüpfend daran ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Experten Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG).

Herr Ebert, müssen Menschen mit Diabetes die Erkrankung beim Arbeitgeber melden bzw. bei einer Frage danach wahrheitsgemäß antworten?
Also zunächst muss man unterscheiden, wann diese Frage gestellt wird, also ob bereits ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht. Im Rahmen der Bewerbung gibt es keine Verpflichtung, Krankheiten mitzuteilen oder auf solche Fragen wahrheitsgemäß zu antworten, außer die Krankheit stellt eine erhebliche Gefahr für den Betroffenen und andere Personen dar. Gleiches gilt, wenn die betroffene Person weiß, dass sie die Tätigkeit nicht (mehr) ausüben kann. Ansonsten ist die anlasslose Frage nach Krankheiten im Bewerbungsgespräch unzulässig und muss dann auch nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.
Angenommen die Krankheit entwickelt sich während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses?
Auch dann geht den Arbeitgeber die konkrete Diagnose nichts an. Wenn der Arbeitnehmer allerdings weiß bzw. von seinem Arzt erfährt, dass er seine Tätigkeit möglicherweise nicht mehr gefahrlos ausüben kann, sollte er Kontakt zum Betriebsarzt aufnehmen.
Auf Ihrer Seite berichten Sie aktuell über zwei interessante Urteile aus April: Das eine dreht sich darum, dass Kinder mit Diabetes Anspruch auf eine Begleitperson haben. Wie war das eigentlich vorher geregelt?
Geregelt war es eigentlich schon lange. Oft ist es aber so, dass es zu gar keinen Urteilen kommt, beispielsweise weil die Eltern ihre Rechte gar nicht kennen oder vorher Vergleiche abgeschlossen werden. Bei den nun insgesamt drei Urteilen zu dem Thema haben die Richter klargestellt, dass Kinder mit Diabetes, die ohne fremde Hilfe nicht am Leben im Kindergarten oder der Schule teilnehmen können, Anspruch haben auf entsprechende Unterstützung durch den Staat.
Beeindruckend wie der deutsche Staat sich da kümmert - ist das in anderen Ländern eigentlich genauso?
Ich vermute, es gibt nur wenige Länder, in denen das vergleichbar gut geregelt ist. Möglicherweise in Skandinavien, aber wir haben in Deutschland trotz aller Kritik schon eine insgesamt sehr hohe soziale Absicherung.
Das andere Urteil behandelt den Anspruch auf ein Messgerät zur Alarmierung bei Unterzucker. Was hat es damit auf sich?
Seit September 2016 gibt es die Möglichkeit, dass Patienten kontinuierliche Glukosemesssysteme, kurz CGMs, als Kassenleistung bekommen. Im Vorfeld hatte der hierfür zuständige Gemeinsame Bundesauschuss eine Empfehlung abgegeben. Voraussetzung ist aber unter anderem, dass mit herkömmlicher Blutzuckerselbstmessung die Therapieziele nicht erreicht werden.
 
In manchen Fällen haben aber Patienten trotz gut eingehaltener Therapieziele ein Problem damit, eine mögliche Unterzuckerung wahrzunehmen. In solchen Fällen haben die Betroffenen nach dem Wortlaut des Beschluss des G-BA keinen Anspruch auf ein CGM; dies wurde nun in dem Urteil korrigiert: demnach sind nicht allein die Therapieziele, sondern auch andere Umstände entscheidend für eine Leistung der Kasse.
Was denken Sie, wie weit sind wir von Closed Loop Systemen entfernt?
Das ist natürlich nicht so einfach zu beantworten und auch weniger eine rechtliche Frage: wenn ein System zur Marktreife geführt wurde, hängt es letztlich an den ganz normalen Zulassungsvoraussetzungen. Je nach Fall kann das zwischen ein paar Monaten bis hin zu Jahren dauern. Wenn solche Geräte auch die Insulinausschüttung übernehmen, hat man natürlich einen höheren Zulassungsaufwand. Ich weiß nicht, wie weit die Hersteller sind, aber es wird sicher noch etwas Zeit vergehen. Letztlich wird es aber kommen.
In unserem Schwerpunkt "Rechtliche Fragen bei Diabetes" diskutieren wir auch das Für und Wider eines Schwerbehindertenausweises. Könnte man den theoretisch einfach zurückgeben, wenn man merkt man möchte ihn nicht? Wie flexibel ist sowas geregelt?
Dazu muss man wissen, dass der Schwerbehindertenausweis ja kein Privileg darstellt oder etwas ist, was man sich "verdient" hat. Er ist lediglich eine Feststellung, dass jemand schwer behindert ist. Natürlich kann ich den Ausweis wegwerfen oder darauf verzichten, ihn verlängern zu lassen. Die Konsequenz wäre aber nur, dass ich die damit verbundenen Nachteilsausgleiche nicht mehr in Anspruch nehmen kann. Man kann allerdings einen Herabstufungsantrag stellen, sodass der Grad der Behinderung amtlich reduziert wird. Die Frage ist aber, warum man das tun sollte? Dafür gibt es in meinen Augen keinen Grund. Die Frage muss man sich eigentlich überlegen, bevor man den Antrag auf Schwerbehinderung stellt. Ab dem Moment wo es aktenkundig wurde, spielt es später dann auch keine Rolle mehr, ob man den Ausweis verlängert.
Vielleicht aus psychologischen Gründen oder bei einer Besserung der Krankheit?
Klar, dann könnte es im Einzelfall sinnvoll sein. Man ist auch sogar verpflichtet, es der Behörde zu melden, wenn sich die für die Einstufung relevanten Beeinträchtigungen verändern. Dies wird dann überprüft und der Bescheid von Amts wegen angepasst. Bei Diabetes Typ 1 kommt das aber ja nicht vor - eher bei Krebserkrankungen, die möglicherweise ausheilen.
Bekommen Diabetiker Zuschüsse für ernährungsbedingte Mehrkosten?
Wenn aus medizinischer Sicht eine spezielle Ernährung erforderlich ist, die Patienten nicht bezahlen können, ist ein Zuschuss vom Sozialamt grundsätzlich schon möglich. Diabetes zählt allerdings zu einer Gruppe von Erkrankungen, bei denen eine gesunde, ausgewogene "Vollkost" angezeigt ist. Daher sind solche Förderungen ziemlich ausgeschlossen. Bei den Empfehlungen der DDG handelt es sich ja beispielsweise nicht um Sonderernährungsformen. Es ist nicht erforderlich, spezielle bzw. teure Lebensmittel zu kaufen, sondern es kommt tatsächlich darauf an, welche Lebensmittel ausgewählt werden. Ausnahmen könnten höchstens bei Menschen greifen, die bestimmte Allergien haben.
Eine letzte Frage aus Interesse: wie kamen Sie dazu, sich derart in die Materie einzuarbeiten?
Das hat sich bei mir situationsbedingt ergeben: Ich bin selber seit 25 Jahren Typ-1-Diabetiker. Irgendwann trat mal jemand an mich heran, ob ich nicht mal einen Text zu dem Thema schreiben will. Und aus dem ersten Text sind mittlerweile ein paar mehr geworden. (lacht)

Und das freut uns sehr - herzlichen Dank für das Interview!

Bildunterschrift: Rechtsanwalt Oliver Ebert
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

zuletzt bearbeitet: 07.08.2017 nach oben

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