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Ärztliche Schweigepflicht, Gesundheitskarte und Edward Snowden

Aktuelle Studien vorgestellt und kommentiert von Prof. Helmut Schatz

Die ärztliche Schweigepflicht ist in § 203 des Strafgesetzbuches und in § 9 der Musterberufsordnung umfassend für das ärztliche Behandlungsverhältnis geregelt. Die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes sind vom Arzt zu beachten. Die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung in Deutschland am 1. Januar 2006 geplant war, wurde seither heftig diskutiert. Sie bietet unzweifelhaft große Vorteile. Ich muss jedes Mal an diese denken, wenn ich mich in meiner Praxis mühsam durch die Anamnese oder auch mitgebrachte, dicke Befundordner durcharbeiten muss, die oft unvollständig sind, so dass ich in der Kollegenschaft fehlende Ergebnisse von Voruntersuchungen erst noch anfordern muss.

Vom Deutschen Ärztetag wurde die Gesundheitskarte mehrfach abgelehnt, insbesondere wegen der befürchteten zentralen Datenspeicherung mit der Möglichkeit eines - wenn auch nicht zulässigen - Zugriffs auf sensible Patientendaten. Im Jahre 2007 sagte der damalige Präsident der Freien Ärzteschaft, die Gesundheitskarte sei "der Schlüssel" zu einer gigantischen Vernetzung des Gesundheitswesens über das Internet mit zentraler Speicherung auch der intimsten Patientendaten auf Zentralservern. Die Gesundheits- und Krankendaten würden den Ärzten entzogen und unterlägen dann nicht mehr dem Schutz durch die ärztliche Schweigepflicht.

Durch die Gesundheitskarte entstünde der "Gläserne Patient". Das "Komitee für Grundrechte und Demokratie" äußerte ebenfalls Bedenken zur elektronischen Gesundheitskarte, die als "gigantisches Überwachungsprojekt" von Ärzten und Patienten angelegt sei. Diesen warnenden Stimmen stehen aber viele positive, auch von Patienten gegenüber. Nach verschiedenen Testläufen war schließlich - bei einer von den Krankenkassen festgesetzten Frist zum 31. Januar 2013 - Anfang Januar 2013 laut Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen die geforderte Ausgabequote der Gesundheitskarte von 70  erreicht.

Die jüngsten Enthüllungen von Edward Snowden über die US-Amerikanischen und, wie sich im Gefolge herausstellte, der weltweiten digitalen Überwachungsaktivitäten geben den Bedenken und der jahrelangen ablehnenden Haltung des Deutschen Ärztetages im Nachhinein Recht. Ulrich Beck, Soziologe aus Hannover, heute Professor an der Londoner School of Economics and Political Science, gab der Frankfurter Allgemeine Zeitung ein Interview zum Thema "Digitalen Weltstaat oder digitaler Humanismus", abgedruckt in dieser Zeitung am Samstag, 20. Juli 2013. Er spricht von einer "unsichtbaren Katastrophe", die den Widerstand jedes Einzelnen, sogar eine "Whistleblower Gewerkschaft" nötig mache. Im Unterschied zu den der Weltöffentlichkeit bewusst gewordenen Risiken der letzten Jahre wie dem Kernkraftrisiko nach Tschernobyl und Fukushima, dem Finanzrisiko, dem 11. September und dem Terrorrisiko drohe nun das digitale, globale "Freiheitsrisiko", welches vor Snowden nur wenige als das große Risiko unserer Zeit erkannt hatten.

Man sah die neuen technologischen Entwicklungen als notwendige Modernisierungen mit zu akzeptierendem Risiko an. Das globale Terrorrisiko hielt man für wichtiger als das Freiheitsrisiko. In digitalen Großkonzernen gebe es die Widerstandsmöglichkeit des Einzelnen. Man müsse eine Pflicht zum Widerstand im Beruf rechtlich durchsetzen, zuerst national, dann auf europäischer Ebene. Die Facebook-Generation gehe mit dem "Freiheitsrisiko", dem Verlust der eigenen privaten Daten, recht sorglos um. Dieses Beispiel zeigt, dass ein Nationalstaat dem heutigen, globalen Freiheitsrisiko nicht begegnen kann: Die Facebook-Zentrale sitzt in Irland, nationalstaatliche Rechtsinstitutionen wie etwa die deutschen Datenschutzbeauftragten oder der Bundesgerichtshof sind nur für den eigenen Staat zuständig.

Also bedarf es zuerst einer allgemeinen, globalen Beunruhigung über das Risiko einer Verletzung der Freiheitsrechte, dann müsse ein "digitaler Humanismus" formuliert werden. Man müsse das Grundrecht auf Datenschutz und digitale Freiheit zu einem globalen Menschenrecht machen und versuchen, dieses Recht wie andere Menschenrechte auch gegen Widerstand durchzusetzen. Die Dauerreflexion über die Gefährdung könnte zu einem Prozess weltweiter Normenbildung führen, das Rechtsbewußtsein globaler Normen entstünde dann im Nachhinein aus dem weltöffentlichen Entsetzen über Ihre Verletzung.

Die große Bedeutung der Enthüllung des Überwachungssystems PRISM mag man daraus ersehen, dass Snowden von dem schwedischen Soziologie-Professor Stefan Svallfors für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen wurde. Er bescheinigte Snowden in einem Brief an das Nobelpreis-Komitee "herausragende Verdienste im Kampf für fundamentale Rechte und Freiheiten". Snowden habe einen Beitrag für eine "bessere und sicherere Welt" geleistet. In der Tageszeitung "Västerbottens Kurieren" wird aus diesem Brief der Passus zitiert: Snowden habe "in heldenmütigem Einsatz zu einem hohen persönlichen Preis die Existenz und die Dimension der Überwachung der weltweiten elektronischen Kommunikation durch die US-Regierung enthüllt".

Helmut Schatz

Literatur

zuletzt bearbeitet: 22.07.2013 nach oben

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