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diabetesDE fordert flächendeckende Betriebliche Gesundheitsförderung

Maßnahmen des Ende Juni verabschiedeten Präventionsgesetzes gehen nicht weit genug

Ende Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Prävention beschlossen. Es soll einen Beitrag zur Entwicklung gesundheitsfördernder Verhaltensweisen in der Bevölkerung leisten und Gesundheitsrisiken verringern. Konkretes Ziel des Präventionsgesetzes ist unter anderem, Leistungen der Krankenkassen in den Bereichen Primärprävention und Früherkennung zu erweitern. Dies umfasst auch Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung.

diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe gehen die geplanten Maßnahmen jedoch nicht weit genug. Die gemeinnützige Organisation setzt sich im Rahmen der Kampagne "Diabetes STOPPEN - jetzt!" für den Einbezug verhältnispräventiver Maßnahmen sowie eine flächendeckende Förderung der Maßnahmen zur Stärkung der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz ein.

Im Rahmen des Präventionsgesetzes, über das am 20. September 2013 die Länder beraten, sollen die Aktivitäten gesetzlicher Krankenkassen stärker auf das Lebensumfeld wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportvereine, die soziale Umwelt und auch Betriebe ausgerichtet werden. diabetesDE - Deutsche Diabetes-Hilfe begrüßt, dass die Bundesregierung das Präventionsgesetz auf den Weg gebracht hat.

"Lebenslange Prävention ist wirksam und sollte als Investition in Gesundheit und wirtschaftliche Entwicklung gesehen werden", so Nicole Mattig-Fabian, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation. Denn die Zunahme schwerwiegender chronischer Erkrankungen wie Diabetes Typ 2, die häufig mit dem heutigen Lebensstil assoziiert sind, erfordern effizientere und nachhaltigere Präventionsangebote. Dabei sollte es auch Aufgabe der Politik sein, nicht nur vom Einzelnen mehr Gesundheitsbewusstsein und -verhalten zu verlangen, sondern auch gesundheitsförderliche Umfelder zu schaffen und damit Verhaltensänderungen zu erleichtern.

Eines der Kernelemente des Gesetzes zur Förderung der Prävention ist die Stärkung der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Künftig sollen die Krankenkassen pro Versichertem sechs Euro pro Jahr verbindlich für die Prävention ausgeben. Von diesem Betrag sollen die Kassen jeweils mindestens zwei Euro für die Betriebliche Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen; Gruppentarife sollen als Boni ermöglicht werden.

"Grundsätzlich befürworten wir dieses Vorhaben zur Stärkung der Gesunderhaltung am Arbeitsplatz. Insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung ist es sinnvoll und notwendig, Menschen aktiv darin zu unterstützen, dass sie gesund bleiben", sagt Elisabeth Schnellbächer, Diabetesberaterin und Vorsitzende des Verbands der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland e. V. (VDBD), einem der Gründungsmitglieder von diabetesDE. Die vorgesehenen Boni sollten jedoch nicht, wie im Gesetzesentwurf vorgesehen, am Erfolg der Maßnahmen ausgerichtet werden. "Es muss sichergestellt bleiben, dass Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung freiwillig bleiben und dass kein Druck auf den Einzelnen ausgeübt wird", betont Elisabeth Schnellbächer.

Ein Ziel von Primärprävention ist es, durch Förderung gesunder Lebensstile chronische Erkrankungen zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für den Diabetes Typ 2 und assoziierte Erkrankungen. Aufklärung und Motivationsanreize seien hilfreich, nachhaltige Gesundheitseffekte und ein Zugewinn an Lebensqualität stellten sich aber nur ein, wenn die Teilnahme auf Freiwilligkeit basiere. "In der Regel sind allerdings nur Großunternehmen zu solchen Maßnahmen in der Lage", so die Diabetesberaterin und studierte Pädagogin. "Die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet aber in kleinen und mittleren Unternehmen." Offen bliebe auch, wie die Gesundheit Arbeitssuchender, von Zeitarbeitnehmern und Mehrfachbeschäftigten im Niedriglohnsektor sowie Menschen im Ruhestand gefördert werden kann.

Innerhalb der politischen Kampagne "Diabetes STOPPEN - jetzt!" fordert die gemeinnützige Organisation diabetesDE ? Deutsche Diabetes-Hilfe Maßnahmen der Verhältnisprävention sowie eine Stärkung und den Ausbau der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Im Hinblick auf die Früherkennung eines Diabetes könnten Betriebsärzte den Beschäftigten alle zwei Jahre die Durchführung des "Gesundheitscheck ab 35" anbieten und damit auch Personen erreichen, die diese Untersuchung sonst nicht wahrnehmen würden.

zuletzt bearbeitet: 22.07.2013 nach oben

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