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Bundestag beschließt Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV

Hilfspaket für die Krankenhäuser verabschiedet

Der Bundestag hat heute in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung beschlossen. Durch das Gesetz werden Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1.4.2007 in der GKV und seit 1.1.2009 in der PKV) nicht zahlen konnten und zum Teil hohe Schulden angehäuft haben, entlastet. Zum anderen wird auch den Bürgerinnen und Bürgern geholfen, die immer noch nicht ihrer Versicherungspflicht nachgekommen sind und die nach bisherigem Recht hohe Beträge nachzahlen müssten.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Jeder soll eine Krankenversicherung haben. Zu recht erwartet die Solidargemeinschaft einer Krankenversicherung, dass jeder auch seine Beiträge zahlt. Einige Menschen sind aber in eine Notlage geraten und häuften in den vergangenen Jahren wegen zu hoher Zinsen horrende Beitragsschulden auf. Das Gesetz ist für die betroffenen Menschen eine Erleichterung. Wir helfen denjenigen, die aus den Beitragsschulden nicht mehr rauskamen."

Darüber hinaus enthält das Gesetz kurzfristig wirksame Maßnahmen, um die teilweise angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser zu verbessern. Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr: "Durch das Gesetz erhalten die Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 unter anderem durch einen gesetzlich festgelegten Versorgungszuschlag und eine anteilige Tariflohnrefinanzierung zusätzliche Finanzmittel in Höhe von rund 1,1 Mrd. Euro. Tatsächliche Kostensteigerungen können durch die Eröffnung des Verhandlungskorridors bis zum vollen Orientierungswert nun besser berücksichtigt werden. Mit einem Hygieneförderprogramm werden die Krankenhäuser dabei unterstützt, die Anforderungen des Infektionsschutzes besser zu bewältigen. Diese Maßnahmen werden die Versorgung und die Situation in deutschen Kliniken verbessern. Das kommt im Ergebnis den Patientinnen und Patienten und den Beschäftigten zugute."

Ausgewählte Regelungen des Gesetzes im Überblick

1. Änderungen im Beitrags- und Mitgliedschaftsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

2. Änderungen im Recht der privaten Krankenversicherung (PKV)

3. Änderungen im Krankenhausbereich

4. Änderung des Transplantationsgesetzes

Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.

Beschlussempfehlung des BT unter: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf

zuletzt bearbeitet: 14.06.2013 nach oben

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