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Diabetikern bleiben Mehrkosten für Insulin erspart

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

BMG beanstandet G-BA-Beschluss zu Festbeträgen für Insuline

Durchstechflasche mit Insulin Am 21. Februar 2013 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) drei Festbetragsgruppen für Human- und Analoginsuline beschlossen. Diesen einstimmigen Beschluss hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jetzt beanstandet. Das Ministerium fordert weitere Ausnahmeregelungen, da der Beschluss des G-BA mit geltendem Recht nicht vereinbar sei. Diabetikern bleiben Therapieumstellungen oder Mehrkosten für verordnete Insuline vorerst erspart.

In Deutschland müssen rund 2 Millionen Diabetiker ihren Blutzuckerspiegel mit Insulin einstellen. Der G-BA-Beschluss sieht je eine Festbetragsgruppe für kurz wirkende Insuline, für mittel und lang wirkende Basalinsuline und für Mischinsuline vor. Damit sollen die zum Teil seit Jahren gültigen Verordnungseinschränkungen für Insulinanaloga und gegenwärtig gültige Festbeträge ersetzt werden. Und das, obwohl sich Insulinanaloga bereits durch Rabattverträge mit den Kassen etabliert haben. Der Beschluss betrifft sowohl Typ-1- als auch Typ-2-Diabetiker. Von der Festbetragsregelung ausgenommen hat der G-BA lediglich kurz wirksame Insuline in Durchstechflaschen, die zum Befüllen von Insulinpumpen eingesetzt werden.

Diese Ausnahme geht den Experten im Gesundheitsministerium nicht weit genug. Wie bereits in einem seit 2008 beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ruhenden Verfahren zum Verordnungsausschluss von schnell wirkenden Insulinanaloga für Typ-1-Diabetiker, fordert das BMG auch hier eine Sonderregelung für Kinder und Jugendliche sowie für Diabetiker mit besonderem Unterzuckerungsrisiko. Weitere Begründungsfehler und Widersprüche haben zur Beanstandung dieses G-BA-Beschlusses durch das BMG geführt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss kann bis Ende April gegen die Beanstandung durch das BMG klagen oder seinen Beschluss überarbeiten. Patientenorganisationen, die seit Jahren gegen Einschränkungen in der Diabetikerversorgung kämpfen, atmen erst einmal auf. Bleibt abzuwarten, ob der G-BA nach den Bundestagswahlen im September 2013 einen neuen Vorstoß wagt, oder Diabetiker weiterhin individuell mit dem für sie optimalen Insulin zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkassen versorgt werden können.

Bildunterschrift: Durchstechflasche mit Insulin
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

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Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 03.04.2013 nach oben

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