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Patientenrechtegesetz passiert den Bundesrat

Künftig sollen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe begegnen

Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) hat heute den Bundesrat passiert und wird damit wie geplant am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Das Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patientinnen und Patienten und entwickelt sie in wesentlichen Punkten weiter.

Dazu erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: "Erstmals begegnen sich Patient und Arzt auf Augenhöhe. Das Patientenrechtegesetz sieht vor, das Bürgerliche Gesetzbuch um einen eigenen Abschnitt zu ergänzen. Darin ist der Behandlungsvertrag als neuer Vertragstyp enthalten, der das Verhältnis zwischen Arzt und Patient regelt. Hierdurch werden die Rechte von Patientinnen und Patienten transparenter und verständlicher.

Künftig müssen Patientinnen und Patienten umfassend und verständlich durch den behandelnden Arzt informiert werden. Der Arzt hat mit Inkrafttreten die Pflicht, sämtliche für die Dokumentation wichtigen Umstände in der Patientenakte zu dokumentieren und sie sorgfältig und vollständig zu führen. Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen. Es gilt vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt rücken."

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr erklärt: "Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird und so dem Arzt auf Augenhöhe gegenübertreten kann. Um eine offene Fehlervermeidungskultur zu stärken, unterstützen wir einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme in Krankenhäusern.

Unser gemeinsames Ziel ist die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten. Ein weiteres Beispiel für verbesserte Patientenrechte durch das neue Gesetz ist die Beschleunigung der Bewilligungsverfahren durch die Krankenkassen. Wenn der Versicherte in Zukunft einen Antrag auf Leistungen stellt, so hat die Krankenkasse zügig - jedenfalls innerhalb von drei oder bei erforderlichen Gutachten von fünf Wochen - zu entscheiden. Sollte die Krankenkasse in dieser Frist keine Antwort gegeben haben, so gilt die Leistung als bewilligt."

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller erklärt: "Endlich: Mehr Transparenz und mehr Rechte für Patientinnen und Patienten. Bisher wissen Patienten und Ärzte oft nicht, welche Rechtsnorm gilt und wo sie zu finden ist. Mit dem neuen Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch sorgen wir deshalb dafür, dass Patienten und Ärzte ihre Rechte und Pflichten verständlich und im Zusammenhang nachlesen können. Dies betrifft insbesondere das Recht auf Aufklärung und Information - über Untersuchungen, Diagnosen und Therapien, aber auch über die Kosten und sogar über Behandlungsfehler.

Die Regelungen zu Risikomanagement- und Fehlermeldesystemen werden zudem die Versorgung in Zukunft sicherer machen. Außerdem werden Krankenkassen zur schnelleren Entscheidung über Anträge auf Leistungen und zu mehr Unterstützung bei Behandlungsfehlern verpflichtet. So vermeiden wir unnötige Konflikte. Und nicht zuletzt werden auch die Beteiligungsrechte der Patientinnen und Patienten gestärkt. Das Patientenrechtegesetz schafft so die Vorraussetzungen für einen partnerschaftlichen Umgang und damit für eine bessere medizinische Versorgung."

Zum Hintergrund

Das Gesetz umfasst folgende Regelungsbereiche:

Auch die Versichertenrechte in der gesetzlichen Krankenversicherung werden gestärkt:

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie hier:

zuletzt bearbeitet: 01.02.2013 nach oben

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