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Gesundheitspolitischer Irrsinn gefährdet Diabetespatienten

Deutscher Diabetiker Bund verärgert über DAK-Rabattverträge

Entscheidungsfreiheit von Ärzten und Patienten demontiert

Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) hat die Rabattverträge der Krankenkasse DAK mit den Pharmakonzernen Novo Nordisk und Sanofi Aventis scharf kritisiert. DDB-Vorsitzender Dieter Möhler warf der Kasse vor, "die interne Kostenreduzierung mit der lebenslangen Behinderung von Millionen Diabetikern eng zu verknüpfen". Er nannte die Vorgehensweise einen "gesundheits-politischen Irrsinn und verantwortungslos". Innerhalb der DAK versicherten Diabetikern legte er einen Kassenwechsel nahe. Die Krankenkasse hatte die Vergabe von Humaninsulin und Hilfsmitteln wie Lanzetten oder Pens im Juli europaweit öffentlich ausgeschrieben und den Konzernen Novo Nordisk und Sanofi Aventis zum 1. Dezember 2012 die Abnahme von Insulin vertraglich zugesagt.

"Mit diesem Vertragsabschluss wird die Entscheidungsfreiheit von Ärzten und Patienten für eine individuelle Therapie weiter demontiert: Als Patientenverband pochen wir auf therapieorientierte und patientengerechte Entscheidungen. Der DDB wird allen Diabetikern bei Problemfällen zur Seite stehen - das ist seit mehr als 60 Jahren die Berufung unserer Organisation.

Wie soll die Lebenssituation von Diabetikern und deren Angehörigen nachhaltig verbessert werden, wenn in regelmäßigen Abständen gesundheitspolitische Knüppel zwischen die Beine der Betroffenen geworfen werden?", fragt sich Dieter Möhler. Der DDB-Vorsitzende stellt klar: "Wir werden genau beobachten und recherchieren, wer von der DAK-Verordnung tatsächlich betroffen ist und ob Insulin in Apotheken ausgetauscht werden muss."

Horst Bölle, Leiter des Geschäftsbereichs Produktmanagement bei der DAK hatte dem Online-Portal der Deutschen Apotheker Zeitung (DAZ) jüngst mitgeteilt, dass sich bei der DAK versicherte Diabetiker keine Sorgen machen müssten, dass sie ihr bewährtes Insulin nicht mehr bekämen. "Rabatt-Insuline" kämen zudem nur bei einer Umstellung aus medizinischen Gründen oder einer erstmaligen Insulin-Injektion in Betracht. Der Kritik des DDB, die es bereits bei der öffentlichen Ausschreibung gegeben hatte, widersprach er: "Durch Rabattverträge mit Pharmaunternehmen stellen wir eine qualitativ hochwertige Versorgung bei gleichzeitig wirtschaftlichen Kosten sicher, ohne dass Patienten Nachteile entstehen - bei Humaninsulin überwiegen sogar die Vorteile", sagte Horst Bölle der DAZ.

Der DDB teilt diese Auffassung nicht. Laut Bundesverbandsvorsitzendem Dieter Möhler gebe es vielmehr Hinweise zu einer Tendenz, dass Insulinanaloga im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einem Festpreis belegt werden sollen. Dieter Möhler: "Dies hätte zur Folge, dass Patienten die Differenz zu einem Mehrpreis des Normalinsulins selber bezahlen müssten - das ist ein Unding."

Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen in Deutschland und bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der G-BA legt demzufolge fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden.

Die DAK zählt mit rund 6,5 Millionen Versicherten zu den größten Krankenkassen in Deutschland. Seit Anfang des Jahres firmiert die Kasse unter den Namen "DAK Gesundheit", die aus dem Zusammenschluss der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), der BKK Gesundheit und der BKK Axel Springer hervorging.

zuletzt bearbeitet: 29.11.2012 nach oben

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