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DDB kämpft für kontinuierliche Glukosemessung CGM

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Nutzenbewertung für CGM-Geräte und -Sensoren

Die Chance für Diabetiker, Hilfsmittel zur kontinuierlichen Glukosemessung (CGM) von den Kassen erstattet zu bekommen, hat sich weiter verschlechtert: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stufte im Juni die CGM als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode ein und veranlasste eine Nutzenbewertung. Der Deutsche Diabetiker Bund (DDB) kritisiert diese Einschätzung, weil es sich bei CGM-Geräten und -Sensoren um Hilfsmittel handelt, die keiner Methodenbewertung durch den G-BA bedürfen. Sie fallen somit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesausschusses. Deshalb hat der DDB jetzt eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingereicht.

Eine Zuständigkeit des G-BA für eine Bewertung dieser Hilfsmittel ist gesetzlich nicht vorgesehen, heißt es in dem DDB-Schreiben an das Ministerium. CGM-Systeme sind weder als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode (NUB) zu qualifizieren noch kommen sie im Rahmen einer NUB zum Einsatz. Das eingeleitete Methodenbewertungsverfahren ist daher einzustellen.

"Die Methodenbewertung wird die Versorgung von Diabetikern mit der CGM weiter erschweren", sagt der DDB-Bundesvorsitzende Dieter Möhler. Bis zu fünf Jahre kann das langwierige Verfahren dauern, erst dann wir eine Entscheidung gefällt. "Schon die strikte Ablehnungspraxis der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren hat zur Folge, dass viele Diabetiker die Hilfsmittel zur kontinuierlichen Glukosemessung aus eigener Tasche finanzieren, um langwierige gerichtliche Verfahren zu vermeiden."

Sozialgerichte stufen die CGM als Hilfsmittel ein

Verschiedene Sozialgerichte haben die CGM-Geräte allerdings bereits als Hilfsmittel eingestuft (Aktenzeichen: SG Detmold v. 01.12.2010, S 5 KR 325/09; SG Altenburg, S 30 KR 3953/11 ER; SG Detmold v. 09.01.2012, S 3 KN 113/11 KR ER). Kurz vor dem G-BA-Beschluss im Juni verpflichtete das Sozialgericht Berlin eine Krankenkasse in einem Eilverfahren dazu, eine schwangere Diabetikerin bis zum Ende der Schwangerschaft mit einem CGM-System zu versorgen (Aktenzeichen: S 72 KR 500/12 ER v. 15.05.2012). Allein die Tatsache, dass das moderne Messsystem inzwischen beim G-BA beraten wird, spricht nicht automatisch für eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode, so das Gericht.

Mit der Beschwerde beim BMG will der DDB erreichen, dass das Ministerium nun als Rechtsaufsichtsbehörde des G-BA eingreift. Unterstützung erhält der Deutsche Diabetiker Bund von der BAG Selbsthilfe unter deren Dach 115 Organisationen behinderter und chronisch kranker Menschen zusammengefasst sind - darunter auch der DDB. Die BAG Selbsthilfe sei "ebenfalls der Auffassung, dass die kontinuierliche Glukosemessung nicht als Methode, sondern als Hilfsmittel im engeren Sinne zu qualifizieren ist", erklärt deren Bundesgeschäftsführer Dr. Martin Danner in einem Brief an das Gesundheitsministerium.

Sowohl die Vereinigung der Selbsthilfeverbände als auch der DDB machen darauf aufmerksam, dass CGM-Geräte für eine Vielzahl von Diabetikern - beispielsweise für schwangere Diabetespatientinnen oder für Diabetiker mit starken Blutzuckerschwankungen - ein unverzichtbares Hilfsmittel darstellen. Nur so können sie eine normnahe Einstellung erzielen. "Die CGM dient zudem dem elementaren Behinderungsausgleich", ergänzt Möhler.

Wenn Sie Fragen zur Erstattung von CGM-Geräten durch die Krankenkassen haben, können Sie sich gerne an das DDB-Rechtsberatungsnetz wenden.

Kontakt:
Deutscher Diabetiker Bund e. V.,
Goethestraße 27,
34119 Kassel,
Telefon: 0561-7034770,
E-Mail: info@diabetikerbund.de.

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zuletzt bearbeitet: 06.07.2012 nach oben

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