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Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2010 abschließend festgestellt

Pressemitteilung: Bundesversicherungsamt

Konvergenzklausel kommt nicht zum Tragen

Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat heute die Bescheide für den gesetzlich vorgeschriebenen Jahresausgleich 2010 an die Krankenkassen versandt.

Seit dem 1. Januar 2009 erhalten die Krankenkassen zur Deckung ihrer Ausgaben monatliche Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds. Diese Zahlungen werden als Abschlagszahlungen geleistet. Nach Vorlage der Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Krankenkassen wurden die Zahlungen für das Jahr 2010 im Jahresausgleich abschließend festgestellt.

"Der Jahresausgleich bringt für die Krankenkassen keine großen Überraschungen mit sich", erläuterte der Präsident des BVA, Dr. Maximilian Gaßner. Vielmehr hätten die meisten Krankenkassen die erwarteten Zahlen schon in ihren Rechnungsergebnissen berücksichtigt.

Die Zuweisungen verteilen sich auf die Kassenarten wie folgt:

Zuweisung 2010
AOK 65.972,4 Mio. Euro
BKK 28.641,8 Mio. Euro
EAN 58.793,9 Mio. Euro
IKK 10.996,0 Mio. Euro
KBS 5.898,1 Mio. Euro
Summe 170.302,1 Mio. Euro

Die Zuweisungen von 170,3 Mrd. Euro dienen zu 94 % der Deckung der Pflichtleistungen der Krankenkassen (standardisierte Leistungsausgaben), zu 5,5 % der Deckung der Verwaltungsausgaben und zu 0,5 % der Deckung von Satzungs- und Ermessensleistungen.

Nach dem Gesetz hat das Bundesversicherungsamt bei der Ermittlung der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds sicherzustellen, dass die Belastungen auf Grund der Einführung des Gesundheitsfonds für die in einem Land tätigen Krankenkassen den Betrag von 200 Mio. Euro nicht übersteigen (sog. Konvergenzklausel). Im Jahresausgleich 2010 wurde dieser Schwellenwert in keinem Bundesland überschritten. Gesetzlich ist festgelegt, dass die Konvergenzklausel damit zukünftig keine Anwendung mehr findet.

zuletzt bearbeitet: 17.11.2011 nach oben

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