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AOK schließt Verträge für langwirkende Insulinanaloga

Pressemitteilung: AOK-Bundesverband

Vereinbarungen mit Herstellern sichern Patientenversorgung

Die AOK-Gemeinschaft sichert jetzt durch entsprechende Verträge mit Herstellern die Verfügbarkeit langwirkender Insulinanaloga. Darauf hat der AOK-Bundesverband hingewiesen. Dadurch bleiben solche Insulinanaloga auch bei AOK-versicherten Patienten verordnungsfähig, für die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) keine Ausnahmeregelungen getroffen hat.

Gelungen ist dies nach Angaben des AOK-Bundesverbandes durch die Vereinbarungen von Rabatten für diese Insulinanaloga, die eine wirtschaftliche Versorgung sicherstellen und somit den Preisunterschied zu den Humaninsulinen kompensieren.

Für die AOK-versicherten Diabetiker kann nach einem Rahmenvertrag zwischen dem AOK-Bundesverband und der Firma Novo Nordisk künftig in solchen Fällen das Insulinanalogon Levemir verordnet werden. In Baden-Württemberg ist stattdessen im Zusammenhang mit dem dortigen Hausarztvertrag das Präparat Lantus der Firma Sanofi-Aventis verordnungsfähig.

zuletzt bearbeitet: 10.07.2010 nach oben

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