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Deutscher Diabetiker Bund kritisiert G-BA-Beschluss
Glinide und Glitazone zur Diabetes-Therapie werden nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt
Nach einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen Glinide und Glitazone künftig nur noch in medizinisch begründeten Einzelfällen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Der Bundesvorstand des Deutschen Diabetiker Bundes (DDB) hat diesen Beschluss scharf kritisiert. "Die Daten der Nutzenbewertung, die zu dem Beschluss geführt haben, sind fehlerhaft abgewogen worden", so der DDB-Vorsitzende Dieter Möhler. Er sieht die Patientenbelange zur Erreichung einer stabilen Stoffwechsellage nicht ausreichend beachtet. Das führe letztendlich zu Einschränkungen im täglichen Leben mit der Behinderung Diabetes, die auch die Ausübung des Berufs betreffen können.
Der Gesetzgeber hat den G-BA verpflichtet, die besonderen Belange der Therapie bei der Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu berücksichtigen. Möhler kritisiert, dass der G-BA seine vorgebrachten Argumente für den Erhalt der Verordnungsfähigkeit unbeachtet gelassen habe. "Mit dieser Entscheidung hat der G-BA zudem seine Kompetenzen überschritten", betont der DDB-Vorsitzende. Der G-BA habe über Kosten und Nutzen, nicht über Arzneimittelzulassungen zu entscheiden.
Der stellv. Vorsitzende des DDB und seines wissenschaftlichen Beirats, Prof. Dr. Hermann von Lilienfeld-Toal, machte auf den positiven Einfluss der Glitazone auf die Insulinwirkung aufmerksam. Er beanstandet die Panikmache des G-BA hinsichtlich möglicher Nebenwirkungen dieser Medikamente. Sie seien bekannt, weshalb Glitazone z. B. auch nicht bei Patienten mit Herzinsuffizienz verabreicht würden. "Studien zufolge kommen Knochenbrüche pro Jahr nur in circa einem von 100 Fällen zusätzlich vor, bei denen Diabetikern Glitazone verordnet werden", betonte von Lilienfeld-Toal und ergänzt: "Bei korrekter Indikation von Glitazonen können nach heutigem Wissensstand pro Jahr 17 Schlaganfälle pro 100 Menschen verhindert werden".
Der DDB-Vorsitzende Dieter Möhler wird gegen den rechtswidrigen Beschluss des G-BA Widerspruch beim Aufsichtsführenden Bundesgesundheitsministerium erheben. Die Risiken der Medikamente seien bereits von der gesetzlich zuständigen Zulassungsbehörde berücksichtigt worden und dürften deshalb für die G-BA-Entscheidung keine Rolle mehr spielen. Dieter Möhler: "Der G-BA versucht, seine Macht auszubauen und sich zur Superbeurteilungsbehörde aufzuschwingen."