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Forderung des Deutschen Diabetiker Bundes

Patientenrechte im G-BA müssen gestärkt werden

Dieter Möhler "Die Patientenvertreter müssen bei den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA stärker beteiligt werden", fordert der Vorsitzende des Deutschen Diabetiker Bundes DDB, Dieter Möhler. Vor allem wenn es darum geht, dass sogenannte Verordnungseinschränkungen die Verschreibung von Antidiabetika für ganze Diabetikergruppen quasi verbieten. "Wir als Patienten sind von solchen Entscheidungen wesentlich betroffen, dürfen aber nicht abstimmen. Das ist schon ein Skandal an sich." Auf die "juristischen Barrikaden" stieg der Rechtsanwalt Dieter Möhler jedoch, als ihm das Antragsrecht kürzlich verweigert wurde.

In der G-BA-Unterausschuss-Sitzung ging es darum, eine Verordnungseinschränkung zu langwirkenden Insulin-Analoga für Typ-2-Diabetiker vorzubereiten. Ursprünglich lautete der Beschluss-Text, dass Typ-2-Diabetiker nur dann solch langwirkende Insulin-Analoga erhalten dürfen, wenn sie häufig Hypoglykämien erleiden und diese so schwer sind, dass Fremdhilfe, wie zum Beispiel ein Notarzteinsatz, zur Behandlung nötig ist. "Das ist ein Hammer", erklärt Möhler, "denn damit muss ein Diabetiker erst diese unter Umständen sogar lebensbedrohliche Situation erleiden, bevor der Arzt ihm ein langwirkendes Insulin-Analogon auf Kosten der gesetzlichen Kasse verordnen darf. Diese Insulin-Analoga vermindern nachweislich das Risiko für schwere Unterzuckerungen. Daher hatte Möhler einen Antrag gestellt, diese Verordnungseinschränkung, die einem Verordnungsausschluss gleich kommt, zu streichen.

Sein Antrag wurde jedoch erst gar nicht zur Diskussion und Abstimmung zugelassen. Die Begründung lautete, Möhler selbst dürfe keine Anträge stellen. Dies müsse die Patientenorganisation[*] tun, die ihn als themenbezogenen Vertreter in die G-BA-Sitzungen schickt. "Das ist ein fadenscheiniger Grund", protestiert der Rechtsanwalt und hat prompt gegen die Verletzung seines Antragsrechts beim Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg rechtliche Schritte eingeleitet. Hier ist noch kein abschließendes Urteil gesprochen. Das LSG hat Möhler jedoch darin bestärkt, weiterhin Anträge beim G-BA zu stellen.

Inzwischen wurde die Verordnungseinschränkung vom G-BA in leicht abgemilderter Form beschlossen: "Bleibt in seltenen Fällen, auch nach Therapieanpassung durch den Arzt, ein hohes Risiko für schwere Unterzuckerungen bestehen, kann Insulin Glargin verordnet werden." Möhler ist damit nicht zufrieden. Denn diese Entscheidung betrifft 500.000 Diabetiker in ganz Deutschland, die diese Insuline erhalten und nun umgestellt werden müssen.

Diese für Diabetiker unverständliche Entscheidung gründet auf einer IQWIG-Analyse. Die Fragestellung lautete: Ist der Zusatznutzen der langwirkenden Insulin-Analoga im Vergleich zu Humaninsulinen ? nämlich seltener Hypoglykämien auszulösen ? die Mehrkosten für die Arzneimittel wert? Nein, meinen IQWIG und G-BA.

Möhler sieht das anders: "Es geht hier ausschließlich ums Geld. Die Preisverhandlungen zwischen Pharmaindustrie, Apothekern und Kassen werden auf dem Rücken der Patienten ausgetragen." Er hält die Patientenmitbeteiligung im G-BA, so wie sie sich momentan darstellt, für eine Farce: "Solange Patientenvertretern im G-BA und seinen Unterausschüssen ihr Recht verwehrt wird, Anträge zu stellen, kann von demokratischer Patientenbeteiligung keine Rede sein. Da wir als Patienten maßgeblich betroffen sind, steht uns vielmehr ein Stimmrecht zu."

Offene Verfahren im G-BA, die Diabetiker interessieren

  • Verordnung von schnell wirkenden Insulin-Analoga für Typ-1-Diabetiker im Kinder- und Jugendalter
  • Erstattung von Blutzucker-Teststreifen (Selbstmessung) für Typ-2-Diabetiker, die nicht mit Insulin behandelt werden.

Letzteres betrifft sehr viele Typ-2-Diabetiker, die mit Tabletten behandelt werden, die zu Unterzuckerungen führen können, wie z. B. Sulfonylharnstoffe und Glinide. Ein solches Verordnungsverbot zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen wäre fatal für die Betroffenen. Sie könnten dann ihre Blutzuckerwerte nicht mehr gut kontrollieren. Dies hat dann massive Auswirkungen auf den Alltag und das Berufsleben.

Hinweis

* Im G-BA vertreten vier verschiedene Organisationen die Interessen der Patienten (www.g-ba.de/institution/struktur/patientenbeteiligung). Diese bundesweit agierenden Dach-Organisationen entsenden themenbezogene, das heißt selbst betroffene Vertreter, zu den Sitzungen des G-BA. Laut Gesetzgeber haben sie das Recht, bei G-BA-Sitzungen mit zu beraten und Anträge zu stellen.

Bildunterschrift: Dieter Möhler, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Deutschen Diabetiker Bundes DDB
Bildquelle: Deutscher Diabetiker Bund DDB

zuletzt bearbeitet: 25.03.2010 nach oben

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