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Ärztetag fordert Regeln für den Umgang mit der Mittelknappheit

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Keine Notwendigkeit für ein gesondertes Patientenrechtsgesetz

Der 112. Deutsche Ärztetag hat sich gegen ein gesondertes Patientenrechtsgesetz ausgesprochen. Die individuellen Patientenrechte seien im Behandlungsvertrag ausreichend gesichert. Statt eines neuen Gesetzes fordert die Ärzteschaft die Sicherung grundlegender Patientenrechte in der Gesundheits- und Sozialgesetzgebung. Patientenrechte seien nicht durch die Ärzteschaft gefährdet, sondern durch die staatliche Gesundheitspolitik für die gesetzliche Krankenversicherung. "Rationierung gefährdet Patientenrechte. Rationierung als implizites Vorenthalten von Versorgungsnotwendigkeiten und -chancen ist aber inzwischen Teil der Versorgungswirklichkeit; dies muss die Politik transparent machen", heißt es in dem Beschluss des Ärztetages.

Der Zugang zu einer am medizinischen Fortschritt orientierten individuellen Patientenversorgung werde durch die forcierte Wettbewerbsorientierung mit Risikoauslese, den Abbau flächendeckender Versorgungsstrukturen und ökonomisch geprägte Therapievorgaben zunehmend erschwert. Nach zwei Jahrzehnten Kostendämpfungspolitik könne der berechtigte Anspruch der Patienten auf eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung nicht mehr rückhaltlos gewährleistet werden. "Für unsere Patienten steht individuelle Zuwendung von Ärzten im Vordergrund. Sie erwarten nicht nur Fachkompetenz und eine am neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft angepasste Diagnose und Therapie ihres persönlichen Krankheitsfalls, sondern vor allem Zeit und Menschlichkeit in ihrer Begegnung mit Ärztinnen und Ärzten", betonte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe. Dies werde allerdings unter den Bedingungen der wachsenden Mittelknappheit im Gesundheitswesen immer schwieriger zu realisieren sein.

"Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass Patientenrechte weniger durch sorglos handelnde Ärzte verkürzt werden, als durch eine Gesundheitspolitik, die sich weigert, sich des Problems der zunehmenden Ressourcenknappheit anzunehmen und dafür Lösungen zu erarbeiten", meinte auch der Gastredner des Ärztetages, Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität zu Köln. Letztlich werde es dem Staat nicht erspart bleiben, Regeln für den Umgang mit der Knappheit aufzustellen. "Sparen auf einer höheren Ebene ist notwendig, da dem Arzt sonst die Rolle eines Funktionärs austeilender Gerechtigkeit droht, die den besonderen Charakter seines Dienstes grundlegend veränderte, zu deutlich mehr Rechtsstreitigkeit führte und zu weiteren Reglementierungen des klinischen Alltags von außen", sagte Katzenmeier.

Der Medizinrechtler bezweifelte die Notwendigkeit politischer Bestrebungen für ein Patientenschutzgesetz: "Das Fehlen spezieller Regelungen bedeutet kein Defizit. Im Gegenteil erwiesen sich die allgemeinen Normen des Vertrags- und des Deliktsrechts als valide und flexibel zugleich. Sie erlauben eine Fortschreibung der Arztpflichten und Patientenrechte entsprechend den Entwicklungen in der Medizin und den Anschauungen in der Gesellschaft."

zuletzt bearbeitet: 21.05.2009 nach oben

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