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G-BA Entscheidung gegen optimale Versorgung von Menschen mit Typ-1-Diabetes

Pressemitteilung: Lilly Deutschland GmbH

G-BA riskiert hohe Behandlungskosten von Typ-1-Diabetes zu Lasten der Solidargemeinschaft

Am vergangenen Freitag hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) entgegen Experten-Meinungen einen weit reichenden Ausschluss der kurzwirksamen Insulinanaloga für alle Typ-1-Diabetiker beschlossen. Damit hat er die Versorgung von Menschen mit Typ-1-Diabetes in Deutschland unter das Niveau anderer europäischer Länder gesenkt. Maßgeblich betroffen von der Entscheidung sind die Schwächsten dieser chronisch kranken Patientengruppe - die Kinder. Der G-BA-Beschluss ist noch nicht in Kraft getreten. Die abschließende Entscheidung hierüber liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

"Der Beschluss des G-BA ist ein Schlag ins Gesicht für alle Menschen mit Typ-1-Diabetes, und besonders auch für Eltern von Kindern mit Typ-1-Diabetes. Diese Entscheidung verhindert weitgehend ein spontanes Leben der kleinen Patienten und kann darüber hinaus massiven Einfluss auf die gesundheitliche und auch berufliche Zukunft haben", so Kimberly Lei, Geschäftsführerin von Lilly Deutschland GmbH. "Wir hoffen sehr, dass das Bundesministerium für Gesundheit diesen Beschluss korrigieren wird."

Ein Hauptvorteil kurzwirksamer Insulinanaloga liegt darin, dass das Insulin nach der Injektion deutlich schneller im Körper zur Verfügung steht als das vom G-BA bevorzugte Humaninsulin. Werden kurzwirksame Insulinanaloga kurz vor dem Essen gespritzt, sind die Blutzuckerwerte nach dem Essen nachweisbar niedriger. Dies hat sowohl unmittelbare als auch weit reichende Konsequenzen: Will man die Blutzuckerwerte nach dem Essen mit Humaninsulin in den Griff bekommen, bedeutet dies für Menschen mit Diabetes, dass sie sowohl ihr Essen als auch ihre körperlichen Aktivitäten im Vorwege planen müssen, um davon abhängig den Zeitpunkt und die Menge ihrer Insulin-Injektion richtig bestimmen zu können. Sind die Blutzuckerwerte nach dem Essen zu hoch, erhöht dies das Risiko kostenintensiver diabetischer Folgeerkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Erblindungen, Nierenschädigungen und Amputationen). Dies bestätigen die im September 2007 veröffentlichten Leitlinien der International Diabetes Federation (IDF).

Selbst für Erwachsene ist die Planung von körperlichen Aktivitäten, Essens-Zeitpunkt und -menge und die darauf abgestimmten Insulin-Zufuhr oft nur sehr schwer durchführbar. Aber wer Kinder hat, weiß, dass dies kaum möglich ist. Kinder und Jugendliche haben meist einen deutlich weniger regelmäßigen Tagesablauf als Erwachsene. Sie leben spontaner und sind an den einzelnen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten ganz unterschiedlich aktiv. Das beginnt schon mit dem Sport in der Schule und setzt sich in der Freizeit fort. Die große Spontaneität der Kinder erfordert zwangsläufig eine hohe Flexibilität der Behandlung, die sich den Tagesbedürfnissen jeweils anpassen muss. Und das ist mit Humaninsulin allein nur sehr schwer möglich, wohl aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga. Normalinsulin und kurzwirksame Analoga werden in der Kinder-Diabetologie in der Regel kombiniert eingesetzt. Nur so ist eine gute Diabeteseinstellung zu gewährleisten.

"Wer nur die unmittelbaren Arzneimittelmehrkosten für Insulinanaloga von etwas 30 Cent pro Tag betrachtet, aber andere relevante Kostenaspekte wie Umstellungen auf andere Insulin-Regime, Krankenhausaufenthalte und kostenintensiven Folgeerkrankungen unberücksichtigt lässt, handelt potentiell einseitig. Dies hat nicht nur Konsequenzen für die jeweiligen Patienten, sondern auch für die Solidargemeinschaft. Denn die muss schließlich auch für diese Kosten aufkommen", so Kimberly Lei. "Selbstverständlich muss heutzutage die Gesellschaft über den Einsatz von Medikamenten auch unter Kostengesichtspunkten entscheiden. Allerdings müssen dafür auch tatsächlich alle Kostenaspekte des Gesundheitssystems berücksichtigt werden." Dies ist auch die Vorgehensweise in anderen Ländern und daher sind international Insulinanaloga in allen Leitlinien als Therapieoption enthalten.

Basis für den G-BA Beschluss ist eine von Patientenverbänden, Diabetologen und anderen Experten sowie seitens der Insulinhersteller massiv kritisierte Bewertung kurzwirksamer Insulinanaloga des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sie wies - wie bereits andere Bewertungen zuvor - erhebliche medizinisch-inhaltliche und biometrische Unzulänglichkeiten auf. Neben Verstößen gegen die vom IQWiG selbst erstellten methodischen Regeln, missachtete das Institut vielfach diabetologische Grundkenntnisse und wichtige pharmakologische Grundsätze.

zuletzt bearbeitet: 25.02.2008 nach oben

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