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"PKV mutiert zur GKV "

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

Reform des Versicherungsvertragsrechts schadet den Patienten

Die Neuregelungen im Versicherungsvertragsrecht zur privaten Krankenversicherung (PKV) werden zu einer wachsenden Verunsicherung der Patienten führen, warnt die Bundesärztekammer in ihrer aktuellen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Versiche­rungsvertragsrechts. Heute soll die Reform in einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beraten werden.

Nach dem Gesetzentwurf soll der Versicherer nur noch zur Leistung verpflichtet sein, wenn die Aufwendungen nicht in einem "auffälligen Missverhältnis" zu den erbrachten Leistungen des Arztes stehen. Dazu werden dem Versicherer weit reichende Eingriffsrechte in das Patienten-Arzt-Verhältnis eingeräumt. So kann der Versicherer nach primär ökonomischen Gesichtspunkten über medizinisch notwendige ärztliche Leistungen mitentschei­den. Die neuen Vollmachten der Versicherer gehen weit über eine formale Rechnungsprüfung hinaus und kollidieren mit der in Landes­gesetzen verankerten Aufgabe der Landesärztekammern, durch gutachterliche Stellungnahmen für eine korrekte Rechnungsstellung von Ärzten zu sorgen.

"Die Folgen dieses weiten Ermessensspielraums des Versicherers werden vermehrte Eingriffe in ärztliche Therapieentscheidungen sein, gerade bei älteren multimorbiden Patienten. Das finanzielle Risiko und der bürokratische Aufwand für Patient und Arzt, z. B. im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, werden deutlich erhöht", kritisiert die Bundesärztekammer.

Dem Versicherten würden zunehmende finanzielle Einschränkungen bei der Kostenerstattung zugemutet, wenn der Versicherer die Angemessenheit der Aufwendungen bestreite. "Mit dieser gesetzlichen Regelung wird Rationierung in das Versicherungs­verhältnis eingeführt; die private Krankenversicherung mutiert zur gesetzlichen Krankenversicherung", kritisiert die Bundesärztekammer.

Die Regierung verfehle mit dem Gesetzentwurf das Ziel, auch im Bereich der privaten Krankenversicherung die Schutzrechte des Versicherten zu stärken. Zwar sei die Schaffung von Mindest­standards für die einzelnen Versicherungszweige durchaus zu begrüßen, doch führe gerade die Einführung von Kosten steuernden Managed-Care-Elementen in die private Kranken­versicherung zu erheblichen Risiken für die Versicherten. "Erfahrungen belegen, dass in Ländern mit Managed-Care-Systemen der Schutz von Patientenrechten, die Abwehr von Risikoselektion und die medizinische Qualität durch gesetzliche Maßnahmen ständig gesichert werden müssen", heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer.

Auch das vorgesehene Kündigungsrecht des Versicherers, beispielsweise eines Haftpflichtversicherers, nach Eintritt des Versicherungsfalls könne erhebliche Konflikte hervorrufen, warnt die Bundesärztekammer. Die Verfahrensweise von Haftpflichtversicherungen, bei eingetretenem Schadensfall den Versicherungsvertrag zu kündigen, gefährde nicht nur den Arzt als Versicherungsnehmer, sondern auch den betroffenen Patienten und die ärztliche Versorgung insgesamt, da sie einer "Defensiv­medizin" Vorschub leiste. "Deshalb ist zumindest das Kündigungsrecht des Versicherers einzuschränken, wie dies im Beschluss des Bundesrates vom 24. November 2006 vorge­schla­gen wird", fordert die Spitzenorganisation der Ärzteschaft.

zuletzt bearbeitet: 28.03.2007 nach oben

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