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Direktverträge setzen sich durch

Pressemitteilung: Lilly Pharma Holding GmbH

Zugang zu Analoginsulin von Lilly für drei von vier Versicherten gewährleistet

Als erster Hersteller hat die Lilly Deutschland GmbH mit gesetzlichen Krankenkassen Direktverträge zu kurzwirksamen Analoginsulinen geschlossen. Durch diese Verträge kann den Versicherten der entsprechenden Kassen Humalog (Wirkstoff: Insulin lispro) auch weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden. Auch dabei ist nun die AOK, die mehr als 25 Millionen Menschen - nahezu ein Drittel der Bevölkerung in Deutschland - betreut. Mittlerweile hat Lilly Direktverträge mit zahlreichen Kassen geschlossen, die für insgesamt über 50 Millionen gesetzlich Versicherte zuständig sind.

Die ersten Verträge mit der Techniker Krankenkasse und der Deutschen BKK haben einen Stein ins Rollen gebracht. Mittlerweile hat Lilly Verträge mit zahlreichen weiteren Kassen geschlossen, darunter auch die Barmer Ersatzkasse und die AOK. Für deren Versicherte hat der Verordnungsausschluss keine Folgen: Sie werden das kurzwirksame Analoginsulin von Lilly auch weiterhin auf Kassenrezept ärztlich verordnet bekommen. Weitere Kassen sind mit Lilly im Gespräch.

"Wir freuen uns, dass es dem Arzt auch weiterhin möglich ist, zum Wohle seiner Patienten zu bestimmen, welches Insulin für die jeweilige Therapiesituation das Beste ist", begrüßt Tom Wellner, Geschäftsführer von Lilly Deutschland, die zahlreichen Verträge. Dennoch berichten Versicherte immer wieder, dass ihnen trotz Direktvertrag Verordnungen verweigert werden. Das könnte in erster Linie an den unbegründeten Regressängsten der Ärzte liegen. Diese werden zudem von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen geschürt, obwohl das Bundesministerium für Gesundheit explizit erklärt hat, dass Rabattverträge zwischen Kassen und Herstellern ein probater Weg sind.

Ziel von Lilly ist es, möglichst vielen Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, die Option für eine Verschreibung kurzwirksamer Analoginsuline auf Kassenrezept zu erhalten. Die derzeitigen Verträge decken an die 75 Prozent der Versicherten und mehr als 80 Prozent aller Typ-2-Diabetiker ab; Gespräche mit weiteren Kassen laufen. Betroffene Patienten sollten sich im Zweifelsfall direkt an ihre Krankenkasse wenden und nachfragen, ob die Verordnung von kurzwirksamen Analoginsulinen auf Kassenrezept nach wie vor möglich ist.

Hintergrundinformation zum Verordnungsausschluss von Analoginsulinen

Am 29. September 2006 ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wirksam geworden, der Menschen mit Typ-2-Diabetes, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, den Zugang zu kurzwirksamen Analoginsulinen praktisch verweigert. Solange sie teurer als das kurzwirksame Humaninsulin sind, darf der Arzt diese Medikamente ab sofort nur noch unter erschwerten Bedingungen in besonders begründeten Fällen verschreiben. Erstmals wird damit Kassenpatienten eine gesamte Klasse moderner Arzneimittel, deren Wirksamkeit bewiesen ist und die sich international bewährt haben, aus Kostengründen vorenthalten.

Die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses basiert auf einem Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach dem der Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline gegenüber kurzwirksamem Humaninsulin nicht belegt sei. Patienten, Ärzte und Hersteller halten dagegen, dass die zur Beurteilung herangezogenen Studien weder die Meinung und Erfahrung nationaler und internationaler Fachgesellschaften noch die individuellen Patientenbedürfnisse einbeziehen und maßgebliche Studien nicht berücksichtigt wurden.

Derzeit können Ärzte den Versicherten zahlreicher Kassen auch weiterhin Humalog® und Humalog® Mix auf Kassenrezept verordnen. Eine tagesaktuelle Liste finden Sie im Internet unter www.lilly-pharma.de unter "Aktuelles".

zuletzt bearbeitet: 24.11.2006 nach oben

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