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Lilly Deutschland schließt Direktverträge für das kurzwirksame Analoginsulin Humalog®

Pressemitteilung: Lilly Deutschland GmbH

Humalog® bleibt für Versicherte der TK und Deutschen BKK verordnungsfähig

Als erster Hersteller hat die Lilly Deutschland GmbH mit gesetzlichen Krankenkassen Direktverträge zu kurzwirksamen Analoginsulinen geschlossen. Durch diese Verträge kann den Versicherten beider Kassen, Humalog® (Wirkstoff: Insulin lispro) auch weiterhin auf Kassenrezept verordnet werden.

Seit Wochen tobt der Streit um die Erstattungsfähigkeit kurzwirksamer Analoginsuline für Menschen mit Typ-2-Diabetes. Ausgelöst wurde er durch einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), nach dem der Zusatznutzen kurzwirksamer Analoginsuline gegenüber kurzwirksamen Humaninsulin nicht belegt sei. Patienten, Ärzte und Hersteller halten dagegen, dass die zur Beurteilung herangezogenen Studien weder die Meinung und Erfahrung nationaler und internationaler Fachgesellschaften noch die individuellen Patientenbedürfnisse einbeziehen und maßgebliche Studien nicht berücksichtigt wurden.

In der vergangenen Woche ist nun der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses rechtskräftig geworden, der gesetzlich krankenversicherten Menschen mit Typ-2-Diabetes den Zugang zu kurzwirksamen Analoginsulinen praktisch verweigert. Solange sie teurer als das kurzwirksame Humaninsulin sind, darf der Arzt diese Medikamente ab sofort nur noch unter erschwerten Bedingungen in besonders begründeten Fällen verschreiben. "Nicht mehr verordnungsfähig" so der Fachjargon. Erstmals wird damit Kassenpatienten eine gesamte Klasse moderner Arzneimittel, deren Wirksamkeit bewiesen ist und die sich international bewährt haben, aus Kostengründen vorenthalten.

Verordnungsausschluss durch Direktvertrag nicht wirksam

Für die Versicherten der Techniker Krankenkasse und der Deutschen BKK hat dieser Verordnungsausschluss keine Folgen: Sie werden das kurzwirksame Analoginsulin Humalog® auch weiterhin auf Kassenrezept ärztlich verordnet bekommen. Tom Wellner, Geschäftsführer von Lilly Deutschland, begrüßte die Direktverträge mit den beiden Kassen als einen wichtigen Schritt zum Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit und des Zugangs zu innovativen Medikamenten. "Mit dieser Vereinbarung ersparen wir Patienten, die bereits auf kurzwirksame Analoginsuline eingestellt sind, eine medizinisch nicht begründete Umstellung und ermöglichen den Patienten, die von kurzwirksamen Analoginsulinen profitieren können, auch weiterhin den Zugang zu diesen Medikamenten."

Zukünftige Versorgung sichern

"Wir sind nach wie vor der Meinung, dass der Verordnungsausschluss eine medizinisch falsche und rechtlich unverhältnismäßige Maßnahme ist", so Wellner. "Diese und weitere anstehende Entscheidungen bedrohen langfristig die medizinische Versorgung in Deutschland. Das halten wir für inakzeptabel". Lilly wird daher weiterhin dafür kämpfen, dass der Zugang zu innovativen Therapien und die Therapiefreiheit der Ärzte erhalten bleiben.

Hinweis:
Insulin lispro (Humalog®) ist eine verschreibungspflichtige Substanz. Auf die Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes wird ausdrücklich hingewiesen.

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zuletzt bearbeitet: 06.10.2006 nach oben

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