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BPI kritisiert geplanten Verzicht auf kurzwirksame Insuline für Typ-2-Diabetiker

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Methodik des IQWiG und Legitimation des G-BA fragwürdig

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat heute die geplante Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die kurzwirksamen Insulin-Analoga für Typ 2 Diabetiker aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen, deutlich kritisiert.

"Chronisch Kranken soll der Zugang zu modernen Therapien versagt werden. Es ist zu befürchten, dass dies erst der Anfang von weiteren Ausgrenzungen von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sein wird", erklärte der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener, auf einer Pressekonferenz in Berlin. Wegener fragte nach den Verantwortlichen in der Politik für eine befürchtete Zunahme von Spätfolgen für Menschen mit Typ-2-Diabetes, sollten die kurzwirksamen Analog-Insuline tatsächlich für Kassenpatienten nicht mehr verordnet werden.

Der BPI-Vorsitzende zweifelt außerdem an der "Auswertungsmethodik" des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), auf die sich der G-BA bei seiner Entscheidung stützt. Der Abschlussbericht des IQWiG basiere lediglich auf fünf von mehr als 1000 Studien zum Thema kurzwirksame Insulin-Analoga. Deshalb müsse sich das Institut eine Methodenkritik schon gefallen lassen.

Sollte der G-BA sich gegen Insulin-Analoga für Typ-2-Diabetiker aussprechen, stellt sich die Frage, wer die politische Verantwortung für mögliche Amputationen etc. trägt, sollten Studienergebnisse irgendwann beweisen, dass Insulin-Analoga helfen, Spätschäden zu vermeiden? Sollen die Krankenkassen und die betroffenen Patienten dann das Bundesministerium für Gesundheit, die ehemalige rot-grüne Regierungskoalition oder die Große Koalition dafür verantwortlich machen?

Darüber hinaus stellt der BPI die rechtliche Legitimation des G-BA in Frage. Die Kompetenzen, die der Gemeinsame Bundesausschuss heute besitzt, bedürfen in einem demokratischen Rechtsstaat einer verfassungsrechtlichen Legitimation und der rechtsstaatlichen Kontrolle. Beides ist nach Meinung des BPI nicht gewährleistet.

"Kosten-Nutzenbewertungen bei Leistungen, die von der Solidargemeinschaft der GKV getragen werden, sind richtig und legitim. Doch darf sich die Analyse und Bewertung nicht ausschließlich auf quantitative Größen beziehen. Höherer patientenrelevanter Nutzen, der sich in einer verbesserten Lebensqualität widerspiegelt, darf nicht aus dem Bewertungsprozess ausgeblendet werden. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung der Bürger muss oberste Priorität haben," so das Fazit des BPI-Präsidenten Dr. Bernd Wegener.

Hinweis

Weitere Informationen bieten die vollständigen Statements von Dr. Bernd Wegener, BPI-Vorstandsvorsitzender, und Prof. Dr. Barbara Sickmüller, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des BPI, sowie eine umfassende Broschüre des BPI zur "Nutzenbewertung von Arzneimitteln".

Bildunterschrift: BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener
Bildquelle: Diabetes-Portal DiabSite

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Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 16.03.2006 nach oben

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