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Elektronische Gesundheitskarte muss rasch kommen

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung schafft mit Weisungen an die gematik die Basis für Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: "Ein so wichtiges Projekt wie die elektronische Gesundheitskarte muss rasch nach vorne gebracht werden. Umso mehr bedaure ich, dass die Selbstverwaltung zurzeit die erforderlichen Beschlüsse nicht fassen kann, da sie sich untereinander blockiert. Deshalb werden wir im Verordnungswege die hierzu notwendigen Festlegungen für die Durchführung der Testvorhaben sowie die Kriterien, nach denen sich Länder für Testvorhaben bewerben können, treffen. Diese Festlegungen müssen von der gematik berücksichtigt werden. Mit diesen Weisungen an die gematik schaffen wir die Basis für Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte."

Zugleich wird die gematik durch klare Vorgaben gestärkt, ihren Arbeitsauftrag erfüllen zu können. So werden die für die Arbeit der gematik erforderlichen Arbeitsinhalte konkretisiert und versetzen die gematik in die Lage, die für die Durchführung von Testvorhaben zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erforderlichen Arbeiten, vor allem die Festlegung der für die Durchführung von Testvorhaben erforderlichen technischen Spezifikationen zielorientiert fortzuführen und abschließen zu können.

Die Selbstverwaltung der Kassen, Ärzteschaft und Apotheker hat für den Auf- und Ausbau der Telematik-Infrastruktur eine Gesellschaft unter der Bezeichnung 'gematik' gegründet. Der gematik ist es bisher infolge von Auffassungsunterschieden zwischen einzelnen Gesellschaftern - trotz wiederholter anders lautender Zusagen - nicht gelungen, die für die Durchführung von Testvorhaben für die elektronische Gesundheitskarte erforderlichen Festlegungen zu treffen. Dies sollte im August bzw. am 12. September geschehen. Wiederholt vorgenommene Zurücküberweisungen an die Fachebene und ausstehende Grundsatzentscheidungen lassen zudem keinen Abschluss der Arbeiten in angemessener Zeit erwarten.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat der gematik daher eine Weisung erteilt, die für die Durchführung von Testvorhaben erforderlichen Festlegungen zu treffen. Die Weisungen werden gewährleisten, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Funktionsumfang und zum Datenschutz von der gematik berücksichtigt werden.

Grundlage hierfür ist das Gesetz zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen, das mit breiter Übereinstimmung im Deutschen Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde.

zuletzt bearbeitet: 20.09.2005 nach oben

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