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Disease-Management-Programme Diabetes Typ 2

Versorgung chronisch Kranker folgt dem neuesten medizinischen Stand der Wissenschaft

Heute tritt, die am 15. August 2005 beschlossene 12. Risikostrukturausgleichs-Änderungsverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung erfolgt die erstmalige Überarbeitung und Aktualisierung der Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme (Disease Management Programme, DMPs) - hier des DMP für Diabetes mellitus Typ 2. Grundlage der Verordnung ist die Empfehlung des hierfür fachlich zuständigen Gemeinsamen Bundesausschusses.

Die Anforderungen zur Ausgestaltung der Programme für Diabetes mellitus Typ 2 wurden in den Gremien des Gemeinsamen Bundesausschusses - unter Beteiligung von externen Fachexperten aus der ambulanten Versorgung, dem stationären Bereich und der Wissenschaft - entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand überarbeitet und aktualisiert. Beispielsweise wurden insbesondere die Therapieziele präzisiert und die Empfehlungen zur medikamentösen Therapie aktualisiert. Darüber hinaus wurden die Regelungen zu den koordinierenden Ärzten sowie die Überweisungsregelungen den jeweils qualifizierten Fachärzten konkretisiert sowie die Teilnahmevoraussetzungen für die Versicherten präzisiert.

Angesichts der Dynamik des medizinischen Fortschritts unterliegen die medizinischen Inhalte der Versorgung chronisch Kranker einem permanenten Wandel. Deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss seine Verpflichtung gemäß § 28 b Abs. 2 der Risikostrukturausgleichsverordnung, die Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme regelmäßig zu überprüfen, erfüllt und die Vorgaben für die DMPs entsprechend aktualisiert.

Durch die Aktualisierung der Anforderungen an die DMPs wird sichergestellt, dass die Behandlung der Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 in den strukturierten Behandlungsprogrammen auch weiterhin dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft entspricht. Die insgesamt bereits über 1,5 Millionen in die Programme für Diabetes mellitus Typ 2 eingeschriebenen Patientinnen und Patienten können daher auch weiterhin von der in den Programmen geförderten Zusammenarbeit der Ärztinnen und Ärzte, den verbesserten Behandlungsabläufen und einer qualitätsgesicherten, evidenzbasierten Behandlung profitieren.

Ferner enthält die 12. RSA-ÄndV auch

Die Rechtsverordnung ist veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 19. August 2005, S. 2457-2472 und abrufbar von der Internetseite des BMGS (www.bmg.bund.de).

Aktuelle Daten Strukturierte Behandlungsprogramme/Disease-Management-Programme (DMP)

Für sechs Krankheiten Diabetes mellitus Typ 2 und 1, Brustkrebs, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale, chronisch obstruktive Lungenerkrankung - sind Zulassungsvoraussetzungen für DMPs in Rechtsverordnungen festgelegt. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleichs vom 10. Dezember 2001 die Förderung qualitätsgesicherter Behandlungsprogramme über den Risikostrukturausgleich eingeführt.

Es gibt derzeit 4.746 vom Bundesversicherungsamt zugelassene Programme (Stand 19. Juli 2005), davon

Nach der Monatsstatistik der Krankenkassen waren im Juli 2005 insgesamt 1.662.885 Versicherte in (vom BVA) zugelassene strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) eingeschrieben, davon

(Stand 18.8.2005).

zuletzt bearbeitet: 01.09.2005 nach oben

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