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Ärzteschaft ist nicht ausführendes Organ der Politik

Pressemitteilung: Bundesärztekammer (BÄK)

BÄK kritisiert Gesetzentwurf zur Telematik

Die Bundesärztekammer sieht erheblichen Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen. "Wir können nicht akzeptieren, dass der Handlungsspielraum der Selbstverwaltung immer weiter eingeengt werden soll. Die Ärzteschaft ist nicht ausführendes Organ der Politik", sagte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs (Drucksache 15/4924) im Bundestagsausschuss für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Mit dem Gesetz soll die Organisationsstruktur der von der Selbstverwaltung bereits gegründeten Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte gGmbh (Gematik) geregelt werden. Der Entwurf sieht vor, dass sämtliche Beschlüsse der Gematik dem Vorbehalt einer Zustimmung durch das Ministerium unterliegen und innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung beanstandet werden können.

Kritik übt die Bundesärztekammer auch daran, dass die Kosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Schaffung der Telematik-Infrastruktur, deren Ergebnisse der Gematik zur Verfügung gestellt werden, unverzüglich aus den Finanzmitteln der Gematik beglichen werden sollen. Es erscheine befremdlich, dass die Gematik mit Kosten belastet werde, deren Entstehung sie nicht zu verantworten habe, heißt es in der Stellungnahme der Bundesärztekammer. Es bestehe die Gefahr der parallelen Bewältigung von Aufgaben, die in doppelter Hinsicht auch der Gematik finanziell in Rechnung gestellt werden. Ein solches Vorgehen sei inakzeptabel.

Auch hinsichtlich der Ausgabepraxis elektronischer Heilberufsausweise sieht die Bundesärztekammer Nachbesserungsbedarf. Laut Gesetzentwurf bestimmen die Länder die Stellen, die für die Ausgabe zuständig sein sollen. Unklar ist allerdings die Abgrenzung zwischen dem Zuständigkeitsbereich der Gematik und dem zugewiesenen Aufgabenbereich der Länder. "Zu klären wird insbesondere sein, wer die inhaltlichen Anforderungen an den elektronischen Arztausweis festzulegen hat. Wir gehen davon aus, dass dieser Aufgabenbereich von der Bundesärztekammer wahrgenommen wird", erklärte Fuchs.

zuletzt bearbeitet: 09.03.2005 nach oben

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