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Festbetragsgruppen sichern Patientenversorgung

Ulla Schmidt: Festbeträge senken Arzneimittelausgaben und stärken Arzneimittelinnovationen

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat heute dem Gemeinsamen Bundesausschuss mitgeteilt, dass die Beschlüsse des Gremiums über neue Festbetragsgruppen für Arzneimittel nicht beanstandet werden. Gleichzeitig hat es Vorgaben zur Sicherung des Innovationsschutzes auch in künftigen Verfahren sowie zur Gewährleistung eines transparenten Verfahrens gemacht.

Dazu erklärt Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Wir wollen die Innovationskraft der pharmazeutischen Industrie stärken. Wir haben den Dialog mit den pharmazeutischen Unternehmen organisiert. Wir sorgen dafür, dass die Arzneimittel-Zulassung sorgfältig und rascher erfolgen kann. Die Bedingungen für die klinische Forschung werden von uns kontinuierlich weiter verbessert.

Damit auch in Zukunft die für die Patientinnen und Patienten wirklich wichtigen Innovationen im Arzneimittelbereich bezahlbar bleiben, brauchen wir auch die Kostenentlastung bei Arzneimitteln mit vergleichbarer therapeutischer Wirkung. Die jetzt beschlossenen Festbetragsgruppen sichern die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit hochwertigen Arzneimitteln, machen sie jedoch kostengünstiger. Die gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Hersteller, die erstmals neue Wirkstoffe und bzw. neue Wirkprinzipien entwickeln, auch in Zukunft vom Festbetrag freigestellt bleiben, bis mindestens zwei weitere pharmakologisch - therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe auf den Markt kommen.

Dadurch bleibt der Anreiz zur Entwicklung echter Innovationen nicht nur erhalten sondern er wird gestärkt. Mit den Vorgaben zur Veröffentlichung von Fachgutachten wird das Verfahren zur Bestimmung von Festbeträgen transparenter, die Öffentlichkeit kann sich über die Entscheidungsgrundlagen informieren."

Wie im Gespräch der Bundesregierung mit Vertretern der international forschenden pharmazeutischen Industrie vereinbart, wurde geprüft, ob das Einsparziel der neuen Festbetragsregelung von insgesamt rund 1 Mrd. Euro nach Umsetzung aller neuen Festbeträge auch durch eine andere Form der Gruppenbildung erreicht werden kann. Nach eingehender Prüfung hat sich gezeigt, dass es keine finanzneutrale Alternative zu den Beschlüssen der gemeinsamen Selbstverwaltung gibt.

Mit den nun genehmigten Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses können folgende Festbetragsgruppen wirksam werden: Protonenpumpenhemmer (gegen Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne). Die Spitzenverbände der Krankenkassen können nun das Verfahren zur Festsetzung der Höhe der Festbeträge einleiten. Diese neuen Festbeträge können dann voraussichtlich Anfang 2005 in Kraft treten. Allein aus diesen vier neuen Gruppen sind Einsparungen von jährlich rund 350 Mio. Euro zu erwarten.

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat im Rahmen seiner Rechtsaufsicht zur Auflage gemacht, dass der Gemeinsame Bundesausschuss gewährleistet, dass die Schutzvorschriften für neue, innovative Arzneimittel auch bei künftigen Verfahren konsequent eingehalten werden. Daher wird dem Gemeinsamen Bundesausschuss aufgegeben, dass auch künftig Innovationen in Form von therapierelevanten Verbesserungen auch innerhalb der Wirkstoffgruppen geschützt werden. Arzneimittel, die gegenüber anderen Arzneimitteln der gleichen Gruppe eine therapeutische Verbesserung - eingeschlossen geringere Nebenwirkungen - darstellen, sollen weiterhin von der Festbetragsbildung ausgenommen bleiben.

Die Beurteilung, ob ein Arzneimittel den anderen Arzneimitteln der Gruppe therapeutisch überlegen ist, soll der Gemeinsame Bundesausschuss auch künftig auf der Grundlage einer umfassenden Aufbereitung des wissenschaftlichen Erkenntnismaterials und im Rahmen medizinischer Fachgutachtens treffen. Seine Fachgutachten sollen allgemein verfügbar gemacht werden, um so Transparenz über seine Entscheidungsgrundlagen herzustellen.

zuletzt bearbeitet: 13.08.2004 nach oben

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