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Viele Typ 2 Diabetiker profitieren von einer Statin-Therapie

Pressemitteilung: Diabetes-Portal DiabSite

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt nun Festbetragsgruppe für Statine

Mehr als 50 Prozent der Typ-2-Diabetiker leiden neben einer Störung des Zuckerstoffwechsels gleichzeitig an einer behandlungsbedürftigen Fettstoffwechselstörung. Zur Therapie der von Fachleuten Dyslipidämie genannten Erkrankung kommen sogenannte Statine zum Einsatz. Diese senken die Werte des LDL-Cholesterins und erhöhen das HDL-, das "gute" Cholesterin.

Eine Statin-Therapie senkt das vor allem bei Diabetes-Patienten häufig erhöhte Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Allein oder in Kombination mit anderen Wirkstoffen wirken Statine nach Ansicht von Experten bei Diabetes-Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen besonders effektiv.

Nach dem heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Wirkstoffe zur Senkung des Cholesterinspiegels in die Arzneimittel-Festbeträge einzubeziehen, werden Kosten, die über den Festbetrag hinausgehen, nicht mehr erstattet. Die vollständigen Entscheidungsgrundlagen des G-BA sind auf der Seite www.g-ba.de abrufbar.

Während Bundesregierung, Krankenkassen und G-BA sich von der Ausweitung der Festbetragsgruppen deutliche Einsparungen im Gesundheitswesen und einen Preiswettbewerb auf Seiten der Hersteller erhoffen, sieht die pharmazeutische Industrie Gefahren für den Fortschritt in der Arzneimittelentwicklung und für den Forschungsstandort Deutschland.

So berichtete die Ärztezeitung im März 2004: "Mit Festbeträgen wären wir noch heute beim Schweine-Insulin". Rolf Hoffmann, Chef von Lilly Deutschland, erklärt hier am Beispiel des Insulins, warum es unter heutigen Bedingungen nicht zur Einführung von gentechnisch hergestelltem Humaninsulin gekommen wäre.

Durch die Festbetragsregelung sind, so Hoffmann, auch künftige Fortschritte in der Diabetes-Therapie gefährdet. So könnte ein Insulin "in zwei Jahren auf dem Markt sein, das die Dosierungsprobleme in Kombination mit Mahlzeiten löst". Die eigentliche Wirkung des Arzneimittels bleibe die alte und die Vorteile des neuen Insulins beim Schutz vor Folgeschäden seien nur in sehr langfristigen Studien zu belegen.

Autor: hu; zuletzt bearbeitet: 20.07.2004 nach oben

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