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Ulla Schmidt begrüßt Votum des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel
Notwendige Arzneimittel werden weiterhin von den Krankenkassen bezahlt
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat heute Arzneimittel-Richtlinien beschlossen, die die Verordnungsfähigkeit rezeptfreier Arzneimittel bei schwerwiegenden Erkrankungen regelt. Bundesministerin Ulla Schmidt begrüßt diese Entscheidung und erklärt:
"Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit dieser Entscheidung klare Vorgaben für die Verordnungsfähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel gegeben. Das Votum trägt den Erfordernissen schwer kranker Menschen Rechnung, und es grenzt keine notwendigen Arzneimittel aus. Damit wird die notwendige Arzneimitteltherapie weiterhin von den Krankenkassen bezahlt, wenn sie bei schweren Erkrankungen medizinischer Standard ist.
Darüber hinaus können bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie für die in der Richtlinie genannten Indikationen verordnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass das verordnete Mittel nach dem Erkenntnisstand der jeweiligen Therapierichtung Therapiestandard ist. Damit wird der Therapievielfalt Rechnung getragen."