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Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von Praxisgebühr befreit

Das Bundesgesundheitsministerium informiert:

Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen sind von der Praxisgebühr befreit. Hierzu gehören:

zuletzt bearbeitet: 09.01.2004 nach oben

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Dr. Michael Hägele

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