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Ulla Schmidt: Bessere Versorgung und mehr Mitsprache für chronisch kranke Menschen

Stand und Zeitplan der Einführung strukturierter Behandlungsprogramme

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der BARMER zu "Bessere Medizin - neue Chancen durch das GMG" erklärt Ulla Schmidt, Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung:

"Mit der Gesundheitsreform setzen wir zwei entscheidende Ziele um. Das erste ist die notwendige finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung in schwierigen wirtschaftlichen Zeiten mit hoher Arbeitslosigkeit und ihren Auswirkungen auf die Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung und das zweite ist die Verbesserung und Optimierung der medizinischen Versorgung. Wir sind uns sicher, dass die Patientinnen und Patienten die Gewinner der Reform sein werden.

Alle Beteiligten sind verpflichtet und gefordert, das ihnen Mögliche zu tun, um die Situation chronisch kranker Menschen zu verbessern. Die Mängel im System gerade in Diagnose, Behandlung und Betreuung von Menschen, die an weit verbreiteten Krankheiten leiden, sind bekannt. Wir haben mit der Einführung der qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme (Disease Management Programme) und der integrierten Versorgung entscheidende Voraussetzungen zur Verbesserung geschaffen. Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz ermöglichen wir eine schnellere Umsetzung in die Praxis, so z. B. mit der gezielten finanziellen Förderung der integrierten Versorgung, der Ermöglichung neuer Versorgungsformen und den erweiterten Wahlmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten. Sie können durch die Teilnahme an solchen Versorgungsformen auch finanziell profitieren.

Bei der Umsetzung der qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme für chronisch Kranke haben wir die Voraussetzungen in Verordnungen niedergelegt. Hier bedarf es einer kontinuierlichen Fortschreibung, damit neue Erkenntnisse einbezogen werden können. Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten neuen Referentenentwurf zur Änderung des Risikostrukturausgleichs (Neunte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung) werden die Anforderungen an qualitätsgesicherte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 1 festgelegt sowie die Dokumentationspflichten in Programmen zur Behandlung von Diabetes mellitus Typ 2 und von koronarer Herzkrankheit vereinfacht. Damit liegen nunmehr die Voraussetzungen für die Behandlungsprogramme bei Diabetes mellitus Typ 1 und 2, bei Brustkrebs und bei koronarer Herzkrankheit vor.

Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass jetzt immer noch von Seiten der Bundesärztekammer haltlose Behauptungen aus den Wahlkampftagen wiederholt werden. Denn natürlich wird die Versorgung chronisch kranker Menschen nicht schlechter, sondern endlich besser. Und natürlich wird nicht gleich bei Beginn der Programme gespart, sondern es werden Mittel gezielt eingesetzt, um die Versorgung zu verbessern und damit im Zeitverlauf auch zu sparen, wie die Experten bestätigen. Und vor allem verbessern die Programme die Lebensqualität der Betroffenen. Die Überprüfung der Programme in ihren Ergebnissen ist Bestandteil der gesetzlichen Bestimmungen, das heißt nach drei Jahren wird es eine Evaluation geben. Gerade Ärzte sind verpflichtet, das an besserer gesundheitlicher Versorgung umzusetzen, was machbar ist. Tun sie das nicht, dann verweigern sie kranken Menschen mögliche Hilfe.

Deshalb begrüße ich es sehr, dass wir heute zusammen mit der BARMER und den maßgeblichen Sachverständigen für die Bereiche Diabetes und Brustkrebs darlegen können, was die qualitätsgesicherten Behandlungsprogramme den Menschen bringen und welche Chancen für eine bessere Medizin die Gesundheitsreform bietet."

Stand und Zeitplan der Einführung strukturierter Behandlungsprogramme:

Medizinische Grundlagen aufgrund von Empfehlungen des Koordinierungsausschusses (KoA), jetzt Gemeinsamer Bundesausschuss

Der KoA (ab dem 1. Januar 2004 der gemeinsame Bundesausschuss) hat die Aufgabe, dem BMGS Empfehlungen über chronische Krankheiten, für die strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden sollen, sowie über die Anforderungen an die Ausgestaltung dieser Programme abzugeben. Bislang hat der KoA als maßgebliche chronische Krankheiten Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD und Asthma bronchiale), Brustkrebs und koronare Herzkrankheit (KHK) vorgeschlagen.

Im Mai und Juni 2002 hat der KoA Empfehlungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für Diabetes mellitus Typ 2 bzw. Brustkrebs abgegeben, im Märzb 2003 folgte eine Empfehlung über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für KHK. Eine Empfehlung über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für Diabetes mellitus Typ 1 wurde in der Sitzung des KoA am 15. Dezember 2003 beschlossen. Die Empfehlungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung der Programme für COPD und Asthma bronchiale wird der gemeinsame Bundesausschuss voraussichtlich im ersten Halbjahr 2004 abgeben.

Damit wird einer großen Zahl chronisch kranker Patienten die Möglichkeit einer Teilnahme an qualitätsgesicherten Behandlungsprogrammen eröffnet.

Rechtliche Grundlagen durch Verordnungen des BMGS

Zulassung der Programme durch das Bundesversicherungsamt (BVA)

Am 4. April 2003 hat das BVA als erstes das Programm der AOK Rheinland zur Behandlung von Brustkrebspatientinnen zugelassen, zu dessen Durchführung Vereinbarungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und zahlreichen Krankenhäusern getroffen wurden. Für das Krankheitsbild Diabetes mellitus Typ 2 wurden am 15. Mai 2003 die ersten Zulassungen für die Programme der Betriebskrankenkassen TUI, Publik und Salzgitter erteilt, in deren Rahmen ein Durchführungsvertrag mit einem Ärztenetz aus dem Großraum Salzgitter abgeschlossen worden ist. Insgesamt hat das BVA bislang 406 Programme für Diabetes mellitus Typ 2 und Brustkrebs zugelassen.

zuletzt bearbeitet: 07.01.2004 nach oben

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