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Staatssekretär Schröder zur Praxisgebühr:

Es gibt keine Kassengebühr in Deutschland

"Was die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen beschlossen hat, kommt schon einer Aufforderung zur Rechtsbeugung gleich", erklärte heute der Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, in Berlin. "Dies ist nicht zu akzeptieren", so Schröder weiter. Die Abgeordnetenversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen hat in einer Resolution beschlossen, den gesetzlich vorgegebenen Einzug der Praxisgebühr - von der Versammlung Kassengebühr genannt - ohne Wenn und Aber abzulehnen.

Im GKV-Modernisierungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die sogenannte Praxisgebühr und das Verfahren des Einzugs klar geregelt. Ziel dieser Regelung ist einerseits, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und andererseits einen Beitrag zur Konsolidierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten.

Schröder weiter: "Im Zusammenhang mit der Praxisgebühr von einer Kassengebühr zu reden ist nicht nachvollziehbar. Sie werden sich an die Regelungen im Gesetz halten müssen und die Praxisgebühr erheben. Tun sie es nicht, haben sie selbst den Schaden. Denn die zehn Euro sind der erste Teil des Honorars der Ärzte. Niemand wird ihnen den Betrag ersetzen, wenn sie ihn nicht kassieren. Sie erzielen durch den Einzug außerdem einen Liquiditätsvorteil. Denn bis sie von der Kassenärztlichen Vereinigung ihre Honorare bekommen. müssen sie oft Monate warten."

zuletzt bearbeitet: 02.12.2003 nach oben

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