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Ulla Schmidt: Gesundheitsreform auch in Arzneimittelversorgung als Chance begreifen

Arzneiverordnungs-Report 2003

"Nicht jede Pille, die in Deutschland verordnet wird, ist wirklich notwendig. Viele könnten durch günstigere Arzneimittel ersetzt werden", das sagte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt anlässlich der Vorstellung des Arzneiverordnungs-Reports 2003 von Prof. Dr. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath. "Auch der diesjährige Report belegt wieder einmal, dass es Einsparpotenziale im Arzneimittelsektor gibt", so die Bundesgesundheitsministerin.

Die Arzneimittelausgaben sind im vergangenen Jahr erneut deutlich auf rund 23 Mrd. Euro gestiegen. Offenkundig besteht nach wie vor ein starker Trend, teure Arzneimittel zu verordnen. Und zwar unabhängig davon, ob ein therapeutischer Zusatznutzen den hohen Preis rechtfertigt.

Ulla Schmidt weiter: "Für mich bestätigen diese Zahlen einmal mehr, wie notwendig und richtig die Gesundheitsreform ist. Mit der Reform sind Instrumente verabschiedet worden, mit denen Ineffizienz und Verschwendung in der Arzneimittelversorgung bekämpft werden."

Eine wichtiges neues Instrument ist die Nutzenbewertung durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Diese Nutzenbewertung differenziert zwischen wirklichen Innovationen und neuen Arzneimitteln mit keinem oder geringem therapeutischen Zusatznutzen. Damit wird klar: Patentschutz steht nicht automatisch als Synonym für Innovation. Die Nutzenbewertung und die entsprechenden Empfehlungen sind für die Kassen, für die Ärzte und nicht zuletzt für die Patientinnen und Patienten eine wichtige und verlässliche Orientierungsgröße. Das entspricht der Forderung nach mehr Transparenz und nach industrieunabhängigen Informationen.

Mehrere Maßnahmen sollen die Ärzte beim Verordnungsverhalten unterstützen. Das Beratungsangebot der gemeinsamen Selbstverwaltung für die Ärzte wird verbessert. Dafür kann auch ein Teil der Gesamtvergütung zur Verfügung stehen. Zum Beispiel für Bonuszahlungen, wenn bestimmte Richtgrößen für verordnete Leistungen eingehalten werden. Kurzum: Wirtschaftliches Verhalten von Ärzten soll sich lohnen.

Ein dritter Aspekt ist die neue Festbetragsregelung. "Wir können es uns nicht länger erlauben, Scheininnovationen mit wenig Nutzen zu hohen Preisen zu erstatten." Künftig werden patentgeschützte Arzneimittel, die keine nennenswerte therapeutische Verbesserung bewirken, in die Festbetragsregelung einbezogen.

Viertens: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden grundsätzlich der Eigenverantwortung der Versicherten übertragen. Schon heute werden über zwei Drittel dieser Medikamente selbst bezahlt.

"Wir haben bei der Gesundheitsreform darauf geachtet, dass die soziale Balance gewahrt bleibt. Medikamente für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und für bestimmte chronische Krankheiten zahlt die Kasse auch weiterhin. Der gemeinsame Bundesausschuss wird einen entsprechenden Katalog von Krankheiten entwickeln", so die Bundesgesundheitsministerin.

Im Apothekenbereich gibt es wichtige Neuerungen. Ob große oder kleine Packung, teures oder preiswertes Arzneimittel - künftig bekommen Apotheker und Apothekerinnen für alle verschreibungspflichtigen Arzneien und unabhängig vom Preis den gleichen Beratungszuschlag in Höhe von 8,10 Euro.

Hinzu kommt der Versandhandel von Arzneimitteln. "Nachdem Kundenunterschriften gegen die Liberalisierung gesammelt worden sind, wollen die Apotheker-Verbände mit einem eigenen Internetportal die Ersten sein. Ich begrüße das. Wir brauchen die Bereitschaft, sich Neuem zu öffnen", so Ulla Schmidt weiter.

Der Arzneiverordnungs-Report ist immer mehr als nur eine reine Dokumentation gewesen. Die Verfasser verbinden mit dem Buch auch eine klare Aufforderung zum Handeln: an die Ärzte, die Pharmahersteller.

"Die Gesundheitsreform enthält viele Ansätze, die der Forderung nach mehr Effizienz und Qualität entsprechen. Jetzt gilt es für alle Akteure, diese Gesundheitsreform als Chance zu begreifen! Und genau das erwarte ich auch von den Akteuren in der Arzneimittelversorgung. Dass sie sich dem Wettbewerb stellen, dass sie kostenbewusster verordnen", erklärt Ulla Schmidt.

Der Arzneiverordnungs-Report 2003 wird von Prof. Ulrich Schwabe und Dr. Dieter Paffrath herausgegeben und ist im Springer-Verlag erschienen.

zuletzt bearbeitet: 30.09.2003 nach oben

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