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Aktion: Wahrheit über Diabetes

Pressemitteilung: Aktion: Wahrheit über Diabetes

38.000 Unterschriften gegen Gesundheitsreform

Diabetiker machen Druck auf die Politik

Zum Auftakt des Widerstandes gegen die Gesundheitsreform und die daraus resultierenden Programme der gesetzlichen Krankenkassen legt die Aktion Wahrheit über Diabetes 38.000 Unterschriften vor. Das ist ein Stapel Papier mit drei Meter Höhe.

Gesundheitsreform voller Fehler und Rechtsverstöße

Die Gesundheitsreform ist ein umfangreiches, umständliches Werk aus Paragraphen und Rechtsverordnungen geworden, das Mediziner und selbst Juristen nur schwer nachvollziehen können. Schlimmer noch sind die offenkundigen Fehler in den Rechtsverordnungen.

Beispiel: Bruch des Datenschutzgesetzes

An mehreren Stellen der Gesetze der Gesundheitsreform finden sich Verstöße gegen das geltende Recht. Da ist etwa Folgendes zu lesen:

Sechster Abschnitt Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach §137 Abs. 2 des Fünften Sozialgesetzbuches, §28 d Anforderungen an Voraussetzungen und Verfahren der Einschreibung der Versicherten in ein strukturiertes Behandlungsprogramm einschließlich der Dauer der Teilnahme (§137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch).

"(1) Ein strukturiertes Behandlungsprogramm kann nur zugelassen werden, wenn es vorsieht, dass der Versicherte ... 3. über die Programminhalte, insbesondere auch darüber, dass zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms Befunddaten an die Krankenkasse übermittelt werden und diese Daten von der Krankenkasse zur Unterstützung der Betreuung des Versicherten im Rahmen des strukturierten Behandlungsprogramms verarbeitet und genutzt werden können, die Aufgabenteilung zwischen den Versorgungsebenen und die Versorgungsziele, die Freiwilligkeit der Teilnahme am Programm und die Möglichkeit des Widerrufs der Einwilligung sowie über seine im Programm aufgeführten Mitwirkungspflichten zur Erreichung der Ziele und darüber, wann eine fehlende Mitwirkung das Ende der Teilnahme an dem Programm zur Folge hat, informiert wird und diese Information schriftlich bestätigt."

Da ist wohl alles klar! Das heißt wohl, dass der Patient nur behandelt wird, wenn er freiwillig seine intimsten Daten preisgibt. Wenn nicht, gilt folgender Paragraph.

"(2) ... 2. ... die Teilnahme des Versicherten am Programm endet, wenn er die Voraussetzungen für eine Einschreibung nicht mehr erfüllt, wenn er innerhalb von zwölf Monaten zwei der nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b veranlassten Termine oder Schulungstermine ohne plausible Begründung nicht wahrgenommen hat oder wenn zwei Dokumentationen nach den Anlagen 2a, 2b, 4a oder 4b fehlen ..."

Was passiert, wenn der Versicherte aus dem Programm rausgeworfen wird? Schwangere brauchen sich das übrigens nicht zu fragen. Denn für sie gilt:

3. Teilnahmevoraussetzungen und der Teilnahme der Versicherten (§137 f Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
"Patientinnen mit Schwangerschaftsdiabetes werden nicht in ein strukturiertes Behandlungsprogramm aufgenommen." Ob sie damit besser fahren?

Beispiel: Bruch des Arztgeheimnisses

Die Jünger des Hippokrates wehren sich gegen folgende gesetzliche Bestimmung:

2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der Programme sind außerdem strukturierte Verfahren zur besonderen Beratung von Versicherten durch die Krankenkasse oder von ihr beauftragten Dritte vorzusehen, deren Verlaufsdokumentation Hinweise auf mangelnde Unterstützung des strukturierten Behandlungsprozesses durch den Versicherten enthält."

Was ist mit "strukturierten Verfahren" und "Verlaufsdokumentation" gemeint? Es kann sich nur um neuartige Überwachungsmethoden handeln. Und wer sollen die "Dritten" sein?

Die Ärzte sollen bei jedem Besuch eines Patienten dessen persönliche Daten in Dokumentationsformularen mit insgesamt ca. 50 Informationskategorien erfassen und an die Krankenkasse weiterleiten.

Beispiel: Ende der Selbstbestimmung

Die Gesundheitsreform würde eine Menge an Daten produzieren. Dass diese in irgend einer Weise dem medizinischen Fortschritt dienen, ist schwerlich aus den Rechtsverordnungen herauszulesen. Vielmehr geht es darum, Material über und gegen die Patienten zu sammeln. Dabei könnte herauskommen, dass ein Diabetiker sein Übergewicht nicht abbaut oder eine Tablette nicht genommen hat. Dann muss er mit Konsequenzen rechnen!

Anforderungen an strukturierte Behandlungsprogramme für Diabetes mellitus Typ 2, 2. Qualitätssichernde Maßnahmen (§137 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
".... Im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme sind wirksame Sanktionen vorzusehen, wenn die Partner der zur Durchführung strukturierter Behandlungsprogramme geschlossenen Verträge gegen die im Programm festgelegten Anforderungen verstoßen."

Beispiel: medizinische Unkenntnis

Der Laie muss es mindestens zwei Mal lesen, um zu glauben, welcher Unsinn im Gesetz steht.

Vierte Verordnung zur Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung, Artikel 1.7.2 Mikrovaskuläre Komplikationen, 1.7.2.1 Allgemeinmaßnahmen
"Bei Vorliegen von mikrovaskulären Komplikationen sollte der Arzt überprüfen, ob der Patient zu einer Untergruppe gehört, die von einer normnahen Blutzucker-Einstellung profitiert."

Diese Allgemeinmaßnahme kommt zu spät! Davon kann der Patient nicht mehr davon profitieren, weil er bereits eine schwerwiegende Folgeerkrankung hat. Mit einer normnahen Blutzuckereinstellung wollen die Ärzte ja gerade frühzeitig solche Folgen verhindern. Es ist als sollte man prüfen, ob die Verstärkung des Dammes das Hochwasser zurückhält, wenn die Stadt bereits überflutet ist. Ein Hochwasser fließt wieder ab. Mikrovaskuläre Schäden sind jedoch nicht mehr zu beheben.
Die Autoren der Gesundheitsreform denken aber nicht ernsthaft genug an deren Vermeidung. Vielmehr gehen sie - wie selbstverständlich - davon aus, dass bei Diabetikern mikrovaskuläre Schäden in der Regel auftreten. Dies zeigt, dass die Autoren der Gesundheitsreform ihre eigenen vorgeblichen Ziele, Folgekrankheiten einzudämmen, selbst bezweifeln.

Gesundheitsreform in Kraft, aber undurchführbar

Die Rechtsverordnungen der Gesundheitsreform sind in einem kaum verständlichen Deutsch formuliert. Daran mag es liegen, dass nicht längst jeder Bürger gegen das Werk protestiert. Dem Patient wird vorgegaukelt, dass er nur noch in ein solches strukturiertes Behandlungsprogramm einwilligen müsse, und schon sind alle seine Krankheitsprobleme gelöst.
Wer sich jedoch die Mühe macht, die Verordnungen nachzulesen, der stellt schnell fest, dass hier etwas fabriziert wurde, was sich in der Summe niemals in die Realität umsetzen lässt.

Wenn die Regierung damit schon durchgekommen ist, den Datenschutz für Diabetiker aufzuheben, so wird es doch schwierig für die Ärzte, die ihnen damit aufgebürdete Mehrbelastung an Bürokratieaufwand zu bewältigen. Sie kämen kaum mehr dazu, die Patienten zu behandeln. Es ist fraglich, was die Krankenkassen mit den riesigen Datenmengen anfangen würden. Die Sanktionsmaßnahmen sind noch nicht ganz klar: Für einen Diabetiker könnte das jedoch bedeuten, dass die Krankenkasse Behandlung und Medikamente nicht mehr bezahlt. Wenn er selbst nicht genug Geld dafür hat, ist er den schweren Folgeerkrankungen ungeschützt ausgesetzt.

Das käme dem Todesurteil für Diabetiker gleich.

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zuletzt bearbeitet: 27.08.2002 nach oben

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