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AOK zur Kritik am Disease-Management

Pressemitteilung: AOK-Bundesverband

Qualität wird sich durchsetzen

Der AOK-Bundesverband hat es bedauert, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die geplanten neuen Behandlungsprogramme für chronisch Kranke blockieren will. Mit dieser Drohung hat die Dachorganisation der rund 110.000 deutschen Kassenärzte am Donnerstag (27. Juni) auf das Scheitern eines Spitzengespräches mit den Krankenkassen im Bundesgesundheitsministerium (BMG) am Vorabend reagiert. Beim Streit zwischen KBV und Kassen geht es um die Behandlung von Patientendaten in den so genannten Disease-Management-Programmen, die am 1. Juli starten sollen.

"Die AOK ist dennoch zuversichtlich, dass das BMG in der zum 1.b Juli zu erwartenden Rechtsverordnung Datenschutzregelungen festlegt, die das Datenschutzinteresse der Patienten und die für eine Verbesserung der Behandlung chronisch Kranker notwendige Datenerhebung gleichermaßen berücksichtigt", sagte Rolf Hoberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Er zeigte sich zuversichtlich, dass es schnell zur praktischen Umsetzung der Programme kommt: "Viele Ärztegruppen und Kassenärztliche Vereinigungen sind dringend daran interessiert, entsprechende Verträge mit den Kassen abzuschließen. Qualität wird sich gegen die vorgeschobene Kritik durchsetzen."

Hoberg bedauerte, dass trotz großer Kompromissbereitschaft der Kassen bei dem Spitzengespräch kein für die Patienten hilfreiches Ergebnis erzielt werden konnte. Leider fördere die KBV mit dieser Haltung den Verdacht, dass sie nicht alles tun wolle, um die defizitäre Behandlung chronisch Kranker schnellstens zu verbessern, sagte Hoberg. Der KBV gehe es offenbar allein darum, durch konsequentes Verheimlichen von Behandlungsergebnissen jede Erfolgskontrolle zu verhindern. Hoberg warf der KBV-Spitze vor, sie greife jetzt auch die Berücksichtigung der Kosten von in DMP-Programmen behandelten Patienten im Risikostrukturausgleich der GKV an, weil sie offenbar befürchte, ihre fadenscheinige Sorge um den Datenschutz könne als bloß vorgeschoben erkannt werden. Hoberg dazu: "Ohne Berücksichtigung im RSA kann keine große Kasse mit Millionen von Diabetikern die neuen Programme bezahlen."

Um den Streit zwischen Kassen und KBV zu schlichten, hatte das Bundesgesundheitsministerium in die Rechtsverordnung, die die Anforderungen an die Behandlungsprogramme regelt, einen Kompromiss eingearbeitet, der beiden Positionen gerecht wird. Danach sollen die Ärzte Daten über die Erstdiagnose und Daten zu weiteren Behandlungsschritten nur dann an die Kassen weitergeben, wenn die Patienten damit einverstanden sind. Diesen Kompromiss haben die Ärzte in letzter Minute an einem Detail scheitern lassen. So hätten die Ärzte es angelehnt, gegenüber den Kassen anzugeben, ob ein eingeschriebener Patient Raucher ist. Stattdessen, so zitiert die Deutsche Presseagentur einen BMG-Mitarbeiter, hätten sie darauf bestanden, dass es nur heißen dürfe "Raucherentwöhnung empfohlen".

Quelle: AOK-Mediendienst, Presseservice Gesundheit - Politik aktuell, Nr. 10 - 27.06.2002.

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zuletzt bearbeitet: 27.06.2002 nach oben

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